Jugendlicher - Alkoholfreies Bier
Kann ein jugendlicher ca. 12-14 jahre alkoholfreies bier im supermarkt , etc. kaufen - mit alk. gibts das ja erst ab 16
7 Antworten
Wie viele hier schon sagten sind alkoholfreie Biere zwar nicht immer komplett frei von Alkohol, das ist für die Beantwortung der Frage jedoch komplett irrelevant, auch andere Lebensmittel oder Medikamente enthalten geringe Alkoholmengen. Das einzig entscheidende ist, dass das Getränk dem Gesetz nach alkoholfrei ist, nicht dem Labor nach. Alkoholfreies Bier darf somit in jedem Alter gekauft werden, vor mehreren Jahren hat sich auch das deutsche Bundesministerium für Familie klar dafür ausgesprochen.
Aber gerne doch:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=163112.html
Entscheidender Satz: "d.h. jedes Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 0,5 % vol., nicht unter das Abgabeverbot nach § 9 des Jugendschutzgesetzes fällt"
Einfach mal googlen :) da wird allerdings nur das alkoholfreie Bier explizit genannt. Fällt demnach nicht unter das Jugendschutzgesetz. http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php
Nun, vom Gesetz her verboten wäre es nicht, da auch das Jugendschutzgesetz nur von "andereren alkoholischen Getränken" spricht, welche nicht "an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen".
Und alkoholfreies Bier ist nun mal demensprechend als "alkoholfrei" deklariert - auch wenn es bis zu 0,5 Vol.% enthalten kann.
Aber Fakt ist auch: kein Händler MUSS dies an unter 16-jährige verkaufen. Er kann also die Abgabe durchaus verweigern.
Interessant aber allemal, dann auch die Abgabe von reifen Bananen (bis 0,6 %), Kefir, Sauerkraut, etc. untersagt werden müsste.
Nun gut, das sind ja keine Getränke, aber Apfelsaft (0,2 %) und Traubensaft (0,4 %) schon. :P
Ja,kann er. Du darfst ja auch Malzbier kaufen,ist im prinzip das gleiche ;)
äh nein. Malzbier ist kein Bier nach dem Reinheitsgebot oder im Sinne der Bierverordnung, sondern ein Malzhaltiges Erfrischungsgetränk. Malz, Wasser und Kohlensäure sind übrigens alles was Bier und Malzbier gemeinsam haben.
Alkoholfreie Getränke fallen nicht unter den Jugendschutz! Dazu gehört auch alkoholfreies Bier.
Das ist ein Irrtum. Es geht nicht nur um Alkoholgehalt direkt, sondern auch um Einstieg und Verwechslungsgefahr. Daher ist auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein nicht gleich ein alkoholfreies Getränk im Sinne des Jugendschutzes.
Alkoholfreies Bier fällt, sofern der Alkoholgehalt unter 0,5 % beträgt, nicht unter das Jugendschutzgesetz. Jedenfalls lt. der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums. http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php
alkoholfreies Bier hat meist etwa 0,5%... Das muß nicht deklariert werden, ist aber so.
Auch wenn das jetzt schräg klingt, in alkoholfreiem Bier ist Alkohol drin! Schau mal hier http://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/alkoholfrei-heisst-nicht-frei-von-alkohol-irrefuehrung-bei-clausthaler-co/
In Orangensaft sogar häufig mehr, vor allem in Direktsaft. Dennoch gilt Orangensaft als Alkoholfreies Getränk und Alkoholfreies Bier als Einstiegsdroge. Übrigens auch tabu für trockene Alkoholiker - im Gegensatz zu Orangensaft.
Bitte Quellenangabe für die positive Bewertung für den Ausschank an Alkohol"freien" Bieren und Weinen an Jugendliche unter 16 durch das Bundesfamilienministerium.