Geht diese Einverständniserklärung :D

12 Antworten

So muß so ein Schrieb verfasst sein:

Das Formular ist für den Besuch der unten bezeichneten Diskothek von den Erziehungsberechtigten eines Minderjährigen komplett auszufüllen, der das 16. Lebensjahr bereits erreicht hat und länger als bis 24 Uhr in der Diskothek verbleiben will. Der Beauftragte hat das Formular ebenfalls zu unterschreiben. Der untere Teil ist beim Einlass abzugeben, den oberen Teil hat der Erziehungsbeauftragte während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek bei sich zu führen! Dieses Formular entbindet weder den Minderjährigen noch den Beauftragten von der Pflicht, sich ordnungsgemäß, in der Regel durch Personalausweis, ausweisen zu können! Zudem erfordert dieses Formular, um Wirksamkeit zu erlangen, dass zumindest der Personalausweis (oder ein sonstiges Ausweisdokument) des Erziehungsberechtigten, der das Formular unterzeichnet, als Kopie der Vorder- und Rückseite beigefügt und am Einlass mit abgegeben wird. Erziehungungsbeauftragung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG

Hiermit bestätige(n) ich/ wir,………………………………………………………………………………………… (Name und Vorname des/ der Sorgeberechtigten, Anschrift, Tel. Nr.)

dass für unser minderjähriges Kind ………………………………….………....., …………………. (Name und Vorname des Minderjährigen, Geburtsdatum)

der/ die volljährige Herr/ Frau ……………………………………………………, …………………. (Name und Vorname der Begleitperson Geburtsdatum)

für den Diskothekenbesuch im/ bei der “………………“ am _ _. _ _. 20 _ _ bzw. für einen Besuch der Lokalität im Zeitraum vom _ . _. 20 _ _ bis _ . _. 20 _ _ in unserem Namen die Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Wir kennen die Begleitperson gut und schenken ihr unser Vertrauen. Wir wissen, dass zwischen der Begleitperson und unserem minderjährigen Kind ein gewisses Autoritätsverhältnis besteht, so dass wir davon ausgehen, dass unser Kind den Anweisungen der Begleitperson folge leisten wird. Wir haben keinerlei Zweifel an der Vernunft und Reife der Begleitperson, so dass wir sicher sind, dass diese in jedem Fall in unserem Sinne handeln wird.

Dies bedeutet insbesondere, dass wir fest davon ausgehen, dass die Begleitperson die volle Verantwortung dafür übernimmt, zu verhindern, dass unser Kind Spirituosen generell und sonstigen Alkohol über die Maßen konsumiert, sowie dafür zu sorgen, dass unser Kind sich auch sonst im Rahmen der Gesetze verhält und zu dem mit ihm und der Begleitperson fest vereinbarten Zeitpunkt wieder nach Hause kommt. ….am.. ____ um..Uhr

Um dies zu gewährleisten, wird sich die Begleitperson während des Diskothekenbesuchs ständig in der Nähe unseres Kindes aufhalten. Wir sind uns im Klaren darüber, wie ein Diskothekenbesuch abläuft. Uns ist bewusst, dass einzig die Begleitperson für das Wohlergehen unseres Kindes die Verantwortung trägt.

Für etwaige Rückfragen stehen wir den Verantwortlichen des/ der „……………………………….“ jederzeit telefonisch zur Verfügung.

…………………………… ……………………………. ………………………………………. ………………………………. Tel. (Ort, Datum, Unterschrift des/ der Sorgeberechtigten) (Unterschrift des Beauftragten)


rikardoxD2  31.03.2013, 20:10

Die beste Antwort DH :)

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himako333  31.03.2013, 21:01
@rikardoxD2

Danke Dir ;), dachte mir man kann damit konkret helfen und nicht immer nur drumrum reden...mit solcher Vollmacht ist nämlich der Veranstalter auch abgesichert!!!...einfach kopieren und unter Word abspeichern & bei Bedarf ausdrucken.........und dann viel Spaß haben :))

m.lieben Gruß ;)himako

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Min. der Teil mit dem Alkohol geht nicht. Selbst Eltern (genauer die Erziehungs- und Sorgeberechtigten) dürfen das gesetzliche Verbot bzw. die Einschränkung nicht aufheben oder ausweiten. Nur mit der Ausgehzeit geht das.

Und das mit der Haftung... schön d-o-o-f wenn deine Eltern das unterschreiben. Du kannst da ruhig selbst für haften, wenn Du Blödsinn baust!

Es gibt hunderte von Vordrucken im Internet und die meisten davon halten einer Kontrolle, z.B. durch Ordnungskräfte oder Polizisten stand. Ein gutes Beispiel wurde hier ja schon gepostet und da erkennst Du auch schnell... Du brauchst eine Begleitperson die min. 18 Jahre alt ist und der deine Eltern freiwillig die Verantwortung übertragen (und der muss auch bereit dazu sein, diese zu tragen!).

Nein ... das geht überhaupt nicht.

Ein Gesetz darf niemals durch eine private Einverständniserklärung außer kraft gesetzt werden

Oder man kann auch sagen (falls du Karten spielst, wirst du diese Aussage verstehen) "Ober sticht Unter!" Das Gesetz ist stärker und mächtiger als jede Einverständniserklärung. Da es ein Jugenschutdzgesetz gibt ... und ... ein Gesetz, welches bei Strafe untersagt, an Minderjährige Alkohol auszuschenken ... muss dieses Gesetz beachtet und eingehalten werden.

Punkt und aus, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


aurata  16.04.2013, 17:38

[...] und dort auch Alkohol konsumieren darf.

Hihi, aber unterhaltsam ist er/sie schon :-)))

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Entdeckung  16.04.2013, 17:57
@aurata

Und ... es stellt sich die Frage, von wem diese Erklärung unterschrieben werden würde ... ;-)

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das kommt auf dein alter an