Führungszeugnis der Belegart "0" ?

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Hi,

Im behördlichen Führungszeugnis sind neben den strafgerichtlichen Entscheidungen auch Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, wie etwa einen Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins. Hinsichtlich der strafgerichtlichen Entscheidungen gilt für das behördliche Führungszeugnis aber selbiges wie für das einfache. Existiert also eine Verurteilung, die nicht im einfachen Führungszeugnis enthalten ist, findet sich diese auch nicht im behördlichen Führungszeugnis.

Das O ist einfach eine Art "Verwendung". Belegart O ist zur Vorlage bei Behörden.

Belegart N zum Beispiel ist das polizeiliche Führungszeugnis.