Fremder Mann gibt Kuss auf Wange. Ist das schon Belästigung?

10 Antworten

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ich hab schon nach der hälfte aufgehört zu lesen, sein ganzes verhalten war von anfang bis ende belästigung.

holt euch in solchen fällen hilfe, geht in ein lokal, ruft jemanden an z.b. die polizei. man muss sich wehren, es geht um leib und leben, man weiß nie auf welche ideen solche typen kommen können.

schämt euch nicht hilfe zu holen! lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. und lerne deine grenzen zu ziehen.

Sollte deine Beschreibung der Situation auch zutreffend sein, könntest du in dem Falle mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung wahrscheinlich durchkommen. Schwierig ist es nur, wenn du nicht anstatzweise kommuniziert hast, dass du mit dem Verhalten des Beschuldigten nicht einverstanden bist. Dann könnte nämlich der Verteidiger so argumentieren, dass der Beschuldigte nicht wissen konnte, dass du mit seinem Verhalten nicht einverstanden bist.

Allerdings rein von dem, was er getan haben soll ausgegangen, sind wiederholte Berührungen definitiv ein Eingriff in die Privatsphäre. Das Ganze muss aber natürlich ein Richter entscheiden.

Und ob sich eine Anzeige in Betracht des finanziellen, zeitlichen und nervlichen Aufwand lohnt, ist wieder die andere Frage.

Tja da ist der Augenblick bei dem sich verklärte politische Erwartung auf Realität trifft. Das passiert sehr häufig mit diesen Gästen im Land. Kriminalstatistiken untermauern das.


FAQxJenosse  16.04.2024, 00:38

Ist ja voll der gute Tipp? Hauptsache die Braunfäule rauslassen.

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TropicalNights  16.04.2024, 00:43
@FAQxJenosse

Ja anders wählen bei der nächsten Bundestagswahl ist der Tipp. Sogar der Beste von allen hier.

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Juristisch gesehen ist so etwas natürlich strafbar. Jemanden gegen den Willen auf die Wange zu küssen ist übergriffig. Du kannst es zur Anzeige bringen. Die Frage ist aber eher, ob du das willst, und nicht, ob du das kannst. denn du kannst auch jede Beleidigung, die dir mal jemand zugerufen hat, zur Anzeige bringen.

Der Mann hat sich teilweise übergriffig verhalten, gleichzeitig hat er jedoch gewisse Grenzen gewahrt.

Darüber hinaus kennst du vermutlich auch nicht wirklich die genaue Identität des Mannes. Du kannst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Aber in einem solchen Fall wird das Ganze kaum jemand bei der Polizei ernst nehmen. Niemand fahndet nach einem Mann wegen eines Wangenkusses.

Aber wenn du dich damit wohler fühlst, mach eine Anzeige. Sollte das Ganze allerdings je vor Gericht verhandelt werden (was sehr unwahrscheinlich ist), wird man auch darauf eingehen, warum du als Minderjährige nach Mitternacht mit einer Freundin unterwegs warst. Was nicht unbedingt illegal ist. Aber manches an deinem Verhalten könnte der Staatsanwaltschaft und dem Richter als fragwürdig erscheinen. So auch, dass du dich auf ein Gespräch mit dem Mann eingelassen hast, was derjenige falsch verstanden haben könnte, zumal es Kommunikationsschwierigkeiten gab.

Es bleibt also sehr, sehr wenig Spielraum für eine Verurteilung. Auch wenn man grundsätzlich betonen muss: Ja, das war übergriffig und selbstverständlich eine Gesetzesüberschreitung.

Vielleicht einfach nur eine nette Aufmerksamkeit, ich könnte Dich verstehen, wenn ein Fremder Dir ein Kuss auf den Mund gibt.

Aber ein Bussi ist sowas wie eine innigere Umarmung - so würde ich es sehen.