Eltern sagen, dass ich was trinken gehe?

8 Antworten

Nicht dass ich es dir nicht gönne, aber bitte lass diesen Unsinn! Du kannst auch mit deinen Freundinnen eins trinken gehen und dich auf Cola oder Apfelschorle beschränken.

Ansonsten stellst du diese Frage einfach mal deinen Eltern. Wenn sie gut drauf sind, werden sie mit dir offen darüber reden und mit dir vereinbaren, was geht und ab wann was geht.

kommt auf deine Eltern an, ich würde es sagen und nicht übertreiben dann baust du so auch vertrauen auf und sie erlauben dir mehr😊

Wie du auf alkohol reagierst ist von Person zu Person unterschiedlich, aber von einem Bier wirst du nicht viel merken

...du darfst mit 15 nix trinken.....Jugendschutzgesetz, bei Verstoß haften Deine Eltern mit Bußgeld

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

techfan042  04.06.2020, 06:45

Hast du das Jugendschutzgesetz jemals gelesen? Dann würde dir auffallen, dass sich nicht der Jugendliche strafbar macht, sondern der Verkäufer. Der Konsum ist nicht illegal. Wie du auf die Idee mit dem Bußgeld kommst, weiß ich auch nicht. Es wäre auch widersinnig, da man mit 14 in Begleitung der Eltern nicht-branntweinhaltige Getränke verkauft bekommen darf. Des Weiteren beschränkt sich das Jugendschutzgesetz ausschließlich auf die Öffentlichkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

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HarryHirsch0923  04.06.2020, 09:07
@techfan042

Und noch mal......Eltern bekommen bei Unbeaufsichtigung, Verstoß gegen die Aufsichtsichtspflicht und Fürsorgepflicht ein Bussgeld. Der Betreiber des Geschäftes eine Strafe. Er darf keinen scharfen Alk an Minderjährige ausgeben. Jungendliche dürfen keinen Alkohl trinken bis auf ein Bier und das nur mit Aufsicht.

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techfan042  04.06.2020, 10:24
@HarryHirsch0923

Und nochmal: Das Jugendschutzgesetz hat im Privaten keine Wirksamkeit. Bringt also ein 16-Jähriger den 15-Jährigen Bier mit macht er sich nicht strafbar. Die Aufsichtspflicht muss immer im Verhältnis stehen. Von 15-jährigen die noch nicht aufgefallen sind kann keine dauerhafte Überwachung verlangt werden. Das einzig strafrechtliche halbwegs relevante wäre mit seeeehr viel Auslegung fahrlässige Körperverletzung durch den 16-jährigen, dafür müsste es aber einen Vorsatz geben. Das mit dem einen Bier stimmt auch wieder nicht, die Menge ist nicht beschränkt. Und wieder der gleiche Fehler: Es darf nur nicht verkauft werden - Der Konsum ist nicht verboten. Das JSchG soll Jugendliche schützen, nicht kriminalisieren.

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Wenn du noch nie getrunken hast wirst du das eine Bier schon merken ..achte darauf das du mit Freunden zusammen bist die dich gut kennen und bei Dir bleiben . Nicht das dich einer abfüllt . Und bedenke ..das man sich auch flott daneben benehmen kõnnte , nicht das es peinlich wird . Deine Eltern wùrden es aufjedenfall merken wenn Du zuviel trinkst . LG 💖

Eltern riechen immer, dass Du Alkohol getrunken hast.

Geh mit, aber trinke Limo.