Darf man nach Feierabend in der Firma Alkohol trinken?
Im Arbeitsvertrag steht ja immer das man während der Arbeitszeit kein Alkohol trinken darf.
Was aber wenn ich Feierabend habe,aber noch in der Firma bin also im Firmengelände oder im Betrieb.
Arbeitszeit ist ja vorbei und dann ist Freizeit.
🤔🤔
6 Antworten
Der persönliche Arbeitsvertrag ist eine Sache. Was dort drin steht, gilt für DICH persönlich.
Aber in der Regel gibt es noch allgemeine Vertragsbestandteile und auch Betriebsvereinbarungen. In diesen wird meistens geregelt, dass es entweder am Arbeitsplatz oder Produktionsbereichen oder gar auf dem gesamten Firmengelände untersagt ist, Alkohol zu konsumieren.
In Bayern sind in der Regel Kantinen und Pausenräume davon ausgenommen, da hier Bier nicht als Alkohol, sondern als Grundnahrungsmittel zählt und somit ausserhalb der Arbeitszeit (die Pausen gelten auch als solche) Bier konsumiert werden darf - wenn dies nicht durch eine oben erwähnte Betriebsvereinbarung verboten ist.
In Bayerischen Firmen findet man daher auch hin und wieder Bier in den Kaltgetränke-Automaten.
In manchen Firmen wirds geduldet. Kommt vermutlich auf den Chef an. Ich denke dass es dennoch inoffziell ist, dort was zu trinken.
In einer ehemaligen Firma haben sie immer nach Dienstschluss etwas getrunken. (Ich nicht)
Es ist nur zu bedenken dass bei einem Wegeunfall unter Alkoholeinfluss u.U. der Versicherungsschutz der BGS entfällt. Also nach der Feier das Gelände vorsichtig verlassen und aufpassen beim Heimweg.
Ich arbeitete bei einem Arbeitgeber, da war es verboten auf dem ganzen Firmenareal Alkohl zu trinken.
Selber konsumieren ich keinen Alkohl bei der Arbeit oder auf dem Firmagelände. Bin der Ansicht, dass man solange immer warten kann bis man wider zuhause ist. Der Chef muss doch nicht wissen was ich gerne trinke.
Ob das an Betriebsgelände erlaubt ist, entscheidet der Chef.