Bierflasche kaputt... Trotzdem abgeben?

4 Antworten

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Es wäre möglich, dass der Automat diese Art von Beschädigung nicht erkennt. Einfach mal probieren.

Ein Recht, dass es dir abgenommen wird hast du allerdings nicht. Ganz im Gegenteil, denn streng juristisch betrachtet bist du der Brauerei gegenüber schadensersatzpflichtig, da die Flasche nach wie vor ihr Eigentum ist, welches du beschädigt hast. In der Praxis interessiert das jedoch niemanden.


Franky12345678 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:37

Das mit dem Schadensersatz finde ich etwas sehr weit hergeholt oO. Sie hätte mir auch herunterfallen können. Welcher Brauer soll das wirtschaftlich sinnvoll durchführen? Eine neue Flasche zu produzieren ist für die wesentlich einfacher und kostengünstiger als ein Verfahren....

Zumal die Pulle war nicht wirklich kaputt, sondern nur falsch bzw. gar nicht mehr zusammengebaut. Bin mir sicher, dass die Brauerei das in 3sec wieder zusammengesetzt bekommt :-D.

PS: Ich habe sie heute einfach zusammen mit dem abgegangenen Stöpsel in den Pfandautomaten geworfen und der hat beides zusammen klaglos geschluckt. :-D

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Franky12345678 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:43
@Franky12345678

Außerdem ist Flens IMHO eher mir gegenüber schadensersatzpflichtig, denn die Bierflasche müssen sie mir bereits fehlerhaft verschlossen verkauft haben.

Wie sonst kann der Stöpsel sonst wegfliegen, wenn ich sie aufploppen lasse? Immerhin kann der Stöpsel normalerweise gar nicht abfallen. Habe mir die Flasche vorher nicht sooo genau angesehen sondern einfach aufgemacht und dann nicht schlecht gestaunt :-D.

Das Bier hat trotzdem geschmeckt. Demnach war sie trotzdem dicht verschlossen.

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Cokedose  26.04.2017, 21:18
@Franky12345678

Deswegen sagte ich auch extra "streng juristisch betrachtet" und dass in Praxis eigentlich nicht vorkommt, eben weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Schaden steht. Aber die Rechtslage wäre dennoch eindeutig und sie macht keinen Unterschied zum Wert der Sache. Dennoch ist Fakt: Die Flasche ist Eigentum der Brauerei und wird dem Verbraucher nur geliehen. Wer fremdes Eigentum kaputt macht muss es ersetzen (rein rechtlich).

Dir gegenüber sind sie nicht schadensersatzpflichtig. Du hast doch gar keinen Schaden erlitten. Ist ja, wie gesagt, deren Flasche, nicht dein. Etwas anderes wäre, wenn das Teil abgeflogen wäre, und deine gute Vase zerschossen hätte. Oder dir an den Kopf und dein guter Pulli wäre vollgeblutet.

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Das akzeptiert der Automat. Flensburger wird auch nicht an deiner Haustür klingeln und das Ding einfordern.


Franky12345678 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:39

Hab Flasche und Stöpsel gleichzeitig eingeworfen. Hat der Automat angenommen. :-D

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Wegen 8 Cent machst du einen solchen Aufstand? Probier`s aus, dann weißt du es.


Franky12345678 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:46

1. 8 Cent sind auch Geld!

2. Ich trage ganz sicher keine Flaschen durch die Gegend, wenn ich sie auch im Glascontainer 20m vor der Haustür wegwerfen kann/muss.

3. Es interessierte mich einfach

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Leergutautomaten achten normal nicht auf den verschluss.. Aber probieren geht über studieren


Franky12345678 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:39

Hab Flasche und Stöpsel gleichzeitig eingeworfen. Hat der Automat angenommen. :-D

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