Beleidigung?

6 Antworten

Also ich finds eigentlich ganz amüsant. Beleidigung würde ich nicht sagen, sondern eher rhetorische Überspitzung, die durch Meinungsfreiheit gedeckt ist.


Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:09

Danke für die Antwort. Würde ich eig ähnlich sehen da überspitzt, keine direkt Beleidigung und eig eher Meinungsfreiheit was ich über ein anderes Land denke ?!

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Also es könnte sicherlich unter § 185 StGB subsumiert werden.

Dir könnte aber auch nichts passieren, da es eine sehr schöne Norm gibt: § 199 StGB.

Wenn du genau darauf unverzüglich mit deiner Äußerung reagiert hast, kann das Gericht dich und/oder den Anderen freisprechen.

Von daher wird dir da nicht viel passieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:21

Habe den Kommentar auch direkt danach gelöscht . Wer also auch nur ein paar Minuten online. Auch mit dem Gedanke das war echt dumm . Und ja im Affekt

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tom25163  06.07.2024, 00:23
@Maxijo311

Wenn du es auch schon gelöscht hast, sind das alles Sachen, die für dich sprechen. Mach dir keine Sorgen :)

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Gegen Beamte wäre das strafbar.

Gegen Prvatpersonen würde ich das als Meinungsfreiheit einstufen - laut Gesetz kanns leider eine Geldstrafe geben


Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:11

gut klar ist ja wohl das die Person Türke war… siehe böhmermann. Daher auch der Begriff . Jedoch ist das keine Meinungsfreiheit ? Käsefresser Land oder sonstiges .

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RandomName01  06.07.2024, 00:15
@Maxijo311

Für mich wäre das Meinungsfreiheit - Ja das Gesetz sieht es anders.

Leider wird so etwas sehr unterschiedlich geahndet, je nachdem von wem es kommt und gegen wen es gerichtet ist.

Ein Deutscher macht diese Aussage gegen einen Türken? - Jap, du bekommst bestimmt eine Strafe.

Türke nennt einen Deutschen Käsefresser oder schlimmeres? Da passiert vermutlich nie was...

Tja, Gleichheit vor dem Gesetz wäre wieder mal schön

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Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:22
@RandomName01

Das wäre natürlich wünschenswert. Kann verstehen das man solchen Dingen eventuelle nachgehen muss aber dann wie du sagst gleiches Recht für alle .

map schauen …

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ShYRhG  06.07.2024, 00:01

Was hat das mit Beamten zu tun?

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RandomName01  06.07.2024, 00:04
@ShYRhG

Naja, wenn du einen Polizisten beleidigst, wird das anders bewertet als gegen eine Privatperson.

Du hast ja nicht gesagt wen du beleidigt hast.

Wenn dein Kommentar z.B auf der Twitter-Seite der Polizei verfasst wurde, kriegst du sicher bald Post :)

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ShYRhG  06.07.2024, 00:07
@RandomName01

Wenn schon ich nicht sondern der Fragesteller. Und nein, Beleidigung wird auf Beamte nicht anders bewertet. Es gibt schließlich keine Beamtenbeleidigung. Solche Gegebenheiten ergeben sich bei z.B Körperverletzung. Wie gesagt nicht bei Beleidigung gegen Beamten... diese stehen nähmlich auch nicht über dem Gesetz

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adelaide196970  06.07.2024, 00:10
@ShYRhG

Nein, Beamte können das nicht sein. Beamte müssen einen Eid auf die Verfassung schwören, das kann kein Ausländer, der hat eine andere Verfassung. Was du meinst, sind wahrscheinlich Angestellte bei einer Behörde, aber auch da ist es fraglich, er müßte schon eingebürgert sein.

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ShYRhG  06.07.2024, 00:13
@adelaide196970

gut, das ist richtig. Viele interpretieren in den Begriff Ausländer viel hinein und verwenden ihn auch für nicht deutsche welche trotzdem den Deutschen Pass haben

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RandomName01  06.07.2024, 00:28
@ShYRhG

Eine Beamtenbeleidigung gibt es nicht, richtig. Aber wenn du denkst dass Polizisten und deren Kollegen eine Beleidigung gegen sich selbst oder Kollegen gleich bewerten, wie Beleidigungen zwischen zwei Privatpersonen, dann schätzt du die Lage falsch ein.

Meine Ex Freundin ist Polizistin. Eine Beleidigung wird gerne gehört - dann hat man nämlich Anlass zu Handeln. Die Chance lässt man sich als Polizist nicht entgehen, wenn ein Störenfried einem die Chance gibt, ihn mitzunehmen.

Ab "Gegebenheiten" hab ich leider nichtmehr verstanden was du sagen wolltest

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ShYRhG  06.07.2024, 00:36
@RandomName01

Ich bin ebenfalls Polizist. Wir dürfen natürlich Beleidigungen gegen uns aufnehmen. Diese müssen aber genauso begründet werden, wie die von Privatperson zu Privatperson.

Nach Gegebenheit meinte ich dass bspw. eine KV gegen Vollsteckungsbeamte stärker bzw leichter geandet wird als gegen Privatpersonen

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Er könnte dich evtl der Beleidigung (§185 StGB) anzeigen. Liegt in seinem Ermessen. Würde wohl ne Geldstrafe raus kommen... entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei

tom25163  06.07.2024, 00:16

Ich empfehle zur Lektüre den § 199 StGB heranzuziehen.

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adelaide196970  06.07.2024, 00:07

"Ziegenfickerland" ist witzig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Strafe rauskommt.

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Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:12
@adelaide196970

Danke für Die Antwort. Die Frage ist wohl wo hört die Meinungsfreiheit über ein Land auf und wo endet sie.

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ShYRhG  06.07.2024, 00:17
@adelaide196970

Deswegen sage ich evtl. Beleidigungen sind meist sehr individuell zu beurteilen. Jedoch würde ich den Begriff nicht mehr unter Meinungsfreiheit stellen.

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Maxijo311 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 00:24
@ShYRhG

Denke auch wird sehr individuell sein. Wie du sagst wo fängt es an und wo hört es auf ? Die frage ist wie du sagst was darf ich über ein anderes Land denken und sagen .
was wäre denn hier eine Strafe wenn es dazu kommen sollte vom Geld her ?

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ShYRhG  06.07.2024, 00:33
@Maxijo311

Naja man sagt die Meinungsfreiheit hält nicht mehr wenn der Schutz der persönlichen Ehre z.B durch Beleidigung geschieht. Darunter fallen rassistische Beleidigungen. Wie Tom schon meinte §199 boxt dich wahrscheinlich da raus. Ansonsten kann ich dir nicht sagen wie hoch die Geldstrafe ausfällt da dies wie gesagt individuell gewertet wird. Da geht es von 50€ bis mehrere 1000€... aber so hoch wird's dir wohl nicht wiederfahren ;)

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Das ist nicht nur Beleidigung, es können mehrere Straftaten damit assoziiert werden.