Wehrdienst

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Grundwehrdienst Aufschub bei Studienwechsel?

Hallo allerseits!

Ich studiere derzeit Rechtswissenschaften in Linz, überlege aber im Oktober in Passau neu anzufangen (zwar ebenfalls Recht, da es sich aber um bundesdeutsches Recht handelt, muss ich ganz von vorne beginnen und kann mir maximal Nebenfächer wie Europarecht, Völkerrecht oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen). Nun habe ich das Los gezogen ein in Österreich wohnhafter junger Mann zu sein, weswegen mir bekanntlich droht, meine Menschenwürde ein halbes Jahr lang abzugeben (Wehrpflicht). Anders als viele andere habe ich das half a year a slave aber nicht direkt nach der Matura hinter mich gebracht, sondern auf nach dem Studium aufgeschoben. Ich muss nun regelmäßig Inskription und Studienerfolg nachweisen, solange ich dies tue, ist der Wehrdienst aufgeschoben (§ 26 Abs 3 Wehrgesetz). Nach besagtem Gesetz habe ich, "solange militärische Interessen nicht entgegenstehen", Anspruch auf Aufschub, wenn ich eben in einer laufenden Ausbildung bin.

Nach dem Wortlaut erscheint mir, dass dies ebenso gilt, wenn ich ein neues Studium anfange. Allerdings will ich auf Nummer sicher gehen und frage deshalb die Rechtskundigen unter euch: Kann ich nun eingezogen werden, wenn ich dieses Semester (SS 2024) noch fertig mache und mit Oktober das Studium wechsle?

bzw. kann/muss ich es irgendwie so managen, dass ich nie in keinem Studium inskribiert bin? oder ist mit dem Moment der Exmatrikulation in Linz schon alles vorbei?