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Was passiert jetzt (Zivildienst)?

Hallo Gutefrage Community,

ich habe heute einen Bescheid von der Zivildienstangetur bekommen, weiss jetzt aber nicht was jetzt weiter passiert.

Ich hatte einen Amtsarzt Termin wegen meiner gesundheitlichen Probleme, und werde jetzt versetzt denke ich, aber ich weiss nicht ob ich versetzt werde, jetzt nichts mehr machen muss, oder wann ich wieder etwas machen muss. Vielleicht kann von euch mir jemand weiterhelfen.

Der Bescheid ist hier:

Bescheid

Gem. § 18 Z 3 i.V.m. $19 Abs. 3 ZDG, BCBI. Nr. 679/1986 idgF., wird die mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.10.2022 21:534051/15/ZD/1022 verfügte Zeit zur Leistung des Ordentlichen Zivildienstes von 01.01.2023 bis 30.09.2023 mit Wirkung per 10.02.2023 (letzter Arbeitstag) unterbrochen.

Begründung

Sie wurden mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.10.2022 ZI.:534051/15/ZD/1022 der Einrichtung: „Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst Steiermark (samt Einsatzstellen)" zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatten Sie folgende Hilfsdienste zu leisten: Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst, Mithilfe beim Blutspendedienst, Desinfektionsarbeiten und Reinigungsdienste.

Mit Schreiben vom 07.02.2023 übermittelte uns das Gesundheitsamt der Stadt Graz eine amtsärztliche Stellungnahme, in der hervorgeht, dass Sie für die weitere Ableistung des Zivildienstes in dieser Einrichtung, aufgrund mehrerer orthopädischer Einschränkungen, nicht geeignet scheinen und Sie zu anderen Dienstleistungen gem. § 17 Z 2 ZDG in dieser Einrichtung nicht verpflichtet werden könnten.

Für die Zivildienstserviceagentur steht fest: Die von Ihnen zu verrichtenden Dienstleistungen sind: Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst, Mithilfe beim Blutspendedienst, Desinfektionsarbeiten und Reinigungsdienste.

Sie sind zur Verrichtung dieser Dienstleistungen - auf Grund des amtsärztlichen Gutachtens - nicht geeignet. Die Zivildienstserviceagentur konnte Sie auch keiner anderen Einrichtung zuweisen, weil keine geeignete Einrichtung gefunden werden konnte.

Gemäß $ 18 Z 3 ZDG hat die Zivildienstserviceagentur den Zivildienstpflichtigen einer anderen Einrichtung zuzuweisen, wenn die Eignung des Zivildienstpflichtigen für die Dienstleistungen nicht mehr gegeben ist, sofern eine Verfügung nach § 17 Z 1 nicht in Betracht kommt. Wenn im Falle des § 18 die Voraussetzungen der Z 1, 2 oder 3 vorliegen, eine geeignete andere Einrichtung aber nicht zu finden ist, hat die Zivildienstserviceagentur den Dienst des Zivildienstleistenden gem. § 19 Abs. 3 ZDG zu unterbrechen.

Weil die Eignung zur Erbringung der von Ihnen geforderten Dienstleistungen nicht gegeben und auch eine Versetzung nicht möglich ist, war spruchgemäß zu entscheiden.

Ich freue mich auch eure Antworten!