Nackt auf dem Hof, beim Mietshaus, einsehbar?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein 63%
Vielleicht 25%
Ja 13%

6 Antworten

Ja

Klar, warum nicht? - Wenn dich die Blicke der anderen nicht stören, geht das voll in Ordnung!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vielleicht

Nackt zu sein ist erst einmal etwas ganz Natürliches.

Muss man nackt auf dem Hof herumspringen? Nein!

Darf man nackt auf dem Hof herumspringen? Das kommt darauf an. Das OLG Frankfurt am Main hat einen sich im Hof nackt sonnenden Vermieter nicht als Mietmangel gesehen. Tatsächlich dürfte es von einigen Mitmenschen als störend empfunden werden und zu Beschwerden sowie bei schlecht gelaunten Vermietern dann auch zu einer (dann ggf. unwirksamen) Abmahnung führen, wenn du deine Wäsche im Hof nackt aufhängst. Aber erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und zumindest ich habe noch in keiner Hausordnung gelesen "Die Benutzung der Gemeinschaftsflächen ist nur bei Bedeckung des Intimbereichs gestattet." Gehst du den Nachbarn aber durch provokantes Verhalten so auf den Keks, dass man eine Störung des Hausfriedens annehmen kann, wäre eine Abmahnung durchaus berechtigt. Also nix mit täglich dreimal nacktem Yoga direkt vor Oma Utes Terrasse. Soviel zum mietrechtlichen Teil.

Und damit kommen wir zu den gesetzlichen Einschränkungen. Strafbar wären exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB. Das setzt aber eine sexuelle Motivation voraus. Und gilt übrigens nur für Männer. Dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes darf demnächst jeder selbst entscheiden, ob er sich nach diesem Paragrafen bestrafen lassen möchte, oder nicht. Aber nackt im Hof die Wäsche aufhängen, ist zumindest nach § 183 StGB in der Regel nicht strafbar. Bleibt § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit. Fühlt sich jemand belästigt, kann das also eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Frage "Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück". Meine Lieblingsstelle ist diese:

"Es könnte [...] die Möglichkeit bestehen, dass der Nachbar durch das Nacktbaden in der Weise immateriellen Immissionen ausgesetzt ist, dass diese solche seelische Beeinträchtigungen bei ihm hervorrufen, dass er in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder in seiner Gesundheit nach § 823 Abs. 1 BGB verletzt ist."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist
Nein

Es gibt kein Gesetz, dass Kleidung vor schreibt. Nicht desto trotz könnte die Polizei dich des Platzes verweisen, wenn z.B. Kinder dich so sehen müssen.

Nein

Das geht gar nicht. Da wohnen auch Familien mit kleinen Kindern und wenn diese Familien ein Problem damit haben, wäre das ein absolutes no go. Aber egal, wer mir das melden würde. Eine Abmahnung wäre das Mindeste und auf jeden Fall die rechtliche Prüfung ob eine fristlose Kündigung direkt oder im Wiederholungsfall möglich wäre.

Vielleicht

Generell nicht verboten- keine Straftat

Aber wenn es andere Nachbarn stört gehe das natürlich nicht.

Hier geht es um den Hausfrieden

Wenn sich einsehbar auf andere außer dem eigenen Haus bezieht, kommt es darauf an ob es öffentlich einsehbar ist.

Also von draußen einsehbar, wäre Evtl problematisch, da es sein könnte dass es zu einer Ordnungswidrigkeit kommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – FKK und Sauna ist Wellness für Körper und Geist. Antistress