Ist es strafbar das Kondom beim Sex heimlich abzuziehen?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
8 Antworten
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Ja, nennt sich Stealthing.
"Stealthing (von engl. stealth = List, Verstohlenheit, Heimlichtuerei) ist eine Form des Missbrauchs,[1] bei der ein Sexualpartner das Kondom heimlich und ohne Einwilligung des anderen Partners vor oder während der Ausübung von Geschlechtsverkehr entfernt. Die Praxis führt dazu, dass kein Safer Sex stattfindet und die Übertragung von Krankheiten und ggf. eine Schwangerschaft möglich werden.[2]"
Quelle: Wikipedia
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Kann man, klar. Normalerweise verjähren soche Sachen nach 10 Jahren.
Allerdings wär man dann in der Beweispflicht. Genaueres kann dir wohl nur ein Anwalt/ eine Anwältin sagen.
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Danke dir für die Antwort :) Ich wünsche ich hätte das früher gewusst
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Ja. Gilt als Vergewaltigung wenn ich nicht irre.
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Sperma in der Vagina zum Beispiel, Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten, etc.
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Ja. Sexuelle Handlungen ohne die Verwendung eines Kondoms stehen dem erkennbaren Willen des Opfers nach § 177 Abs.1 StGB entgegen, wenn dieses erkennbar in den Geschlechtsverkehr nur unter der Bedingung der Verwendung eines Kondoms einwilligte.
Laut Bundesgerichtshof kommt sogar eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Betracht.
Quelle: Anwalt.de
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Das war vorausgewählt und natürlich unpassend. Habe es abgeändert. Danke für den Hinweis.
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Der Anwalt der Frau wird das schon klären. Sonst hätte der BGH nicht dieses Urteil gefällt. 😉
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ist ihm halt mal abgerutscht...kann jedem passieren
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In dieser Frage geht es um Vorsatz und das Gericht hat gewiss nicht so entschieden, weil es ein Versehen war. 😉
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ja aber vor Gericht sagt er das halt und schon ist man im Zweifel für den Angeklagten, man kann das nicht beweisen oder wie soll ich das machen?
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Offensichtlich war der Anwalt der betroffenen Frau intelligenter, als nur diesen Spruch zu verwenden. Sonst hätte die Klägerin den Fall wohl kaum gewonnen.😉
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aber in dem Fall hat er ja gar kein Kondom benutzt, in meinem Fall hat er eins benutzt und währendessen abgezogen
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ja und wie beweisen? kann ja auch ausversehen abgerutscht sein und der Vorsatz wäre damit nicht vorhanden
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Natürlich nicht. Niemand verbietet dir Unterhalt zu zahlen oder dich mit Krankheiten zu infizieren.
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Und das ist auch gut so.
"Nach Auffassung des BGH hat die Strafkammer das Geschehen zu Recht als sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB gewertet. Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, so stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen im Sinne dieser Vorschrift entgegen."
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Heii, weisst du ob man das auch ein paar Monate nach dem Vorfall anzeigen kann? Ich wusste nicht das das Strafbar ist.
LG