Zwillingspornos?
Mein Zwillingsbruder und ich sind beide homosexuell, dürften wir zusammen Pornos drehen oder wäre das verboten wegen Inzest?
4 Antworten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. 2Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Und der Bundesgerichtshof definiert den Beischlaf wie folgt;
Danach ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt.
Demnach ist der gleichtgeschlechtliche Kontakt unter Verwandten nicht strafbar.
Der Missbrauch von Minderjährigen, auch innerhalb der Familie wird an anderer Stelle behandelt. Unter anderem unter den §§ 176
https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Ob das Pornodrehen strafbar ist, hängt vermutlich von eurem Alter und der Verwendung der Pornos ab.
Nein ihr dürft machen was ihr wollt. Pornos aber auch die Alters Grenzen beachten 😎
M22 gay
Wenn ihr beiden 18 seid, ist es kein Problem.
Nicht das ich wüsste das es verboten ist.
Es handelt sich um 2 Männer, wie du evtl. nachlesen kannst. Unwahrscheinlich, dass einer der Beiden eine Scheide hat...klingt komisch, ist aber so...