Wieso ist Sex mit der Cousine rechtlich erlaubt, mit Halbschwester aber nicht?
Ich möchte den moralischen Aspekt hier mal völlig unbeachtet lassen. Muss auch sagen, dass ich von Genetik keine Ahnung habe und es nur eine theoretische Frage ist.
Davon ausgehend, dass meine Mutter, und ihre Schwester, also meine Tante, die selben Gene haben, sie haben ja die selben Eltern, dürfte ich mit meiner Cousine Sex haben. Mit meiner Halbschwester jedoch nicht. (Mein Vater und der Vater meiner Cousine sind zwei verschiedene Männer.)
Von den Genen her müsste doch bei beiden Konstellationen eine ähnliche Häufigkeit vorhanden sein.
Besteht bei Sex mit der Halbschwester eine höhere Gefahr von Erbkrankheiten als mit der Cousine?
5 Antworten
Davon ausgehend, dass meine Mutter, und ihre Schwester, also meine Tante, die selben Gene haben, sie haben ja die selben Eltern, dürfte ich mit meiner Cousine Sex haben.
Das ist nicht der Fall.
Deine Cousine hat ähnliche Gene, aber nicht die selben, denn sonst wäre sie ein Klon.
Etwa die Hälfte deiner Gene sind zu deiner Halbschwester praktisch identisch, weshalb bei der Vererbung mit ihr vermehr Gendefekte auftreten können. Bei deiner Cousine ist das Potential dafür auch erhöht, aber dadurch, dass sich eure Gene stärker unterscheiden, ist das Risiko nicht ganz so hoch.
Ansonsten ist das einfach eine rechtliche Frage und aus diversen Gründen wurde es so entschieden. In anderen Ländern sieht die Sachlage auch wieder anders aus und auch die Cousine wäre illegal.
und auch die Cousine wäre illegal
... oder noch verbreiteter: Sex mit der Schwester legal - von Halbschwester ganz zu schweizen.
Die eine ist deine Cousine - eine Tochter deiner Tante / Onkels und die andere IST DEINE SCHWESTER.
Halbschwester = Schwester. Auch wenn nur ein Elternteil von ihr der Vater / die Mutter ist.
In Deutschland besteht auch zwischen halbbürtigen Geschwistern ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland) – im Unterschied zu Stiefgeschwistern, da diese keinen gemeinsamen biologischen Elternteil haben.
Kurzgesagt: Man ist Blutsverwandt
Ja, danke, die juristische Situation ist völlig klar. Lies die Frage.
Bei Halbgeschwistern liegt das Risiko für das Auftreten einer Erbkrankheit bei 12,5%, bei Cousin-Cousine sind es 6,25%.
Es gibt in verschiedenen Ländern auch viele Unterschiedliche Rechtslagen dazu.
Warum kommt dann CUlaterAllig8or in seiner Antwort auf 25 und 12,5 Prozent Übereinstimmung?
Das Risiko für das Auftraten einer Erbkrankheit ist halb so groß wie die Übereinstimmung der Gene.
Naja.. 1/4 genetische Übereinstimmung gegen 1/8.. es ist eben nochmal weniger.
Aber ich finde es trotzdem komisch.
Die gesetzliche Lage basiert hier nur auf "Sitten", da gibt es keine richtige Logik dahinter. Ansonsten dürfte ja Geschlechtsverkehr mit Verhütung gar nicht strafbar sein.
Ich hab gibs extra nicht von der Schwester gesprochen sondern von der Halbschwester. Bitte die Frage lesen.