wie Nackt darf sich ein Mann und eine Frau in der Öffentlichkeit zeigen ohne dass es strafbar wird?
dürfte ich als Mann beispielsweise nur mit einem Stringtanga eine Behörde betreten? z.B. die Kfz-Zulassungsstelle? Und als Frau, was muss diese mindestens anziehen?
6 Antworten
na, mund und nasenschutz mindestens.
der rest... solange sich keiner dadurch gestört oder belästigt fühlt, geht auch nackt.
soviel ich weis gibt es nicht wirklich vorschriften oder gesetze das man bekleidet sein muss.
sobald sich jemand dadurch belästigt und gestört fühlt, wäre erregung öffentl. ärgernisses.
kann auch flsch sein, nur glaub ich das mal gehört zu haben
Fast richtig. Es wäre "Belästigung der Allgemeinheit". "Erregung öffentl. Ärgernisses ist eine Straftat und setzt eine sexuelle Handlung voraus.
Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Ein sexueller Bezug liegt zum Beispiel bei einem Exhibitionisten vor, den es erregt, anderen Leuten gegen ihren Willen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Das ist eine Straftat.
Ich glsub zu dem Thema gibt es noch so ein altes Gesetz...
Es ist nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses, sondern ein anderer Begriff.
Nach diesem Gesetz dürfen ausdrücklich Männer sich nicht nackt in der Öffentlichkeit bewegen. Frauen werden in dem Gesetz nicht genannt. Ich such nochmal nach dem Begriff.
Nun ja, das Grundgesetz gibt es ...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949
Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
ich weiss auf jedenfall, dass nur ein mann wegen exhibitionismus bestraft werden kann, für frauen gibt es diesen sachverhalt nicht
Unsinn
ja es gibt "Erregung öffentlichen Ärgernisses" uns das ist eine Straftat und betrifft eigentlich nur Männer.
Aber das ist eine Sexuelle Handlung und eine Straftat.
Nacktheit als solche ist keine Straftat.
Es gibt auch kein Gesetz das Nacktheit eigendlich verbietet
Es gibt nur den Gummiparagraphen 118 OWIG, demnach kann - nicht muss - Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein.
Absätze 1-3, 183 StGB
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
ja stimmt das ist aber der falsche Paragraph - kannst du lesen ?
Da steht nichts von Nacktheit oder FKK !
Reine natürliche Nacktheit ist keine Straftat.
Exhibitionist ist etwas ganz anderes😉 als ein Nudist
Wenn jeder wie du meinst ein Exhibitionist wäre der nackt in der Sauna ist oder nackt baden geht dann wären ja alles Verbrecher. Auch die die nackt im Englischen Garten in München(Stadtpark) liegen oder nackt im Ungerbad (Freibad in München) schwimmen oder an der Isar 🤣😂😃
Da verwechselst du etwas
Ich meine nicht, dass jeder Saunagänger ein Exhibitionist wäre, nicht falsvh verstehen.
Ich habe nur die Frage gelesen, und da ist mir direkt dieser Teil des StGB eingefallen, wegen dieser besonderen "nur Männer"-Ausrichtung.
In meiner Antwort befinden sich Fehler, was daran liegt, dass ich diese Informationen nur aus Erinnerungen und für Erinnerungen gehaltenen Vorstellungen zusammengebastelt habe (wie bereits in ebenjener Antwort erwähnt, fiel mir der genaue Begriff nicht ein, wodurch ich auch nicht in der Lage war, die genauen Bedingungen nachzuschlagen).
Es wären dennoch keine Verbrecher:
Exhibitionismus ist "nur" ein Vergehen, kein Verbrechen, so wie bisher noch sexueller Missbrauch von Kindern.
wegen dieser besonderen "nur Männer"-Ausrichtung.
Und auch diese Straftat hat nichts mit normaler Nacktheit zu tun
Wollte ich auch nicht sagen.
Wie bereits erwähnt, ist diese Aussage in meiner ursprünglichen Antwort fehlerhaft.
Männer dürfen theoretisch auch, und was du meinst ist die "Belästigung der Allgemeinheit".
Generell darf man nackt sein, wo es nichtausdrücklich verboten ist. Das kann z. B. durch eine Hausordnung geregelt sein.
General gibt es keine Kleiderordnung.
D.h. du könntest auch Nackt sein und würdest keine STRAFTAT begehen.
Nackt riskierst du nur dass man dich rausschmeißt oder evtl eine Ordnungswidrigkeit nach 118 OWiG.
Mit Stringbadehose und T-Shirt war ich auch im Sommer schon einkaufen. Ohne Problem.
Aber ins Amt würde ich so eher nicht gehen😉
Da hat die Gleichberechtigung versagt