...wenn einer jemanden heimlich beim Umziehen beobachtet?
...gilt das schon als sexuelle Belästigung oder noch nicht?
3 Antworten
heimlich bedeuted doch eigentlich das man nicht gesehen wird. Das sollte man differenzieren.. Beispiel: Du ziehst dich vor nem großen Fenster um und draußen bleibt jemand stehen und sieht dich.. = keine belästigung.
Wenn jemand in deinem Garten wartet das du dich vor dem Fenster umzieht könnte man das durchaus als Belästigung verstehen.. zumindest Hausfriedensbruch...
Richtig. Aber es ist keine Belästigung, sonder "nur" Hausfriedensbruch. Im Gegenzug könnte es - im schlimmsten Fall und um bei dem Szenario am Fenster zu bleiben - in §§ 183, 183a StGB eingeordnet werden, wenn der Zuschauer sich "belästigt" fühlt.
Wo hast du dich denn umgezogen und wie konntest du da beobachtet werden ?
Gute Frage, ob es erst Belästigung ist wenn man es mitbekommt, oder ob alleine schon das heimliche Beobachten ausreicht. Ich würde die Frage mal in einem juraforum stellen.