...wenn einer jemanden heimlich beim Umziehen beobachtet?
...gilt das schon als sexuelle Belästigung oder noch nicht?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
heimlich bedeuted doch eigentlich das man nicht gesehen wird. Das sollte man differenzieren.. Beispiel: Du ziehst dich vor nem großen Fenster um und draußen bleibt jemand stehen und sieht dich.. = keine belästigung.
Wenn jemand in deinem Garten wartet das du dich vor dem Fenster umzieht könnte man das durchaus als Belästigung verstehen.. zumindest Hausfriedensbruch...
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Richtig. Aber es ist keine Belästigung, sonder "nur" Hausfriedensbruch. Im Gegenzug könnte es - im schlimmsten Fall und um bei dem Szenario am Fenster zu bleiben - in §§ 183, 183a StGB eingeordnet werden, wenn der Zuschauer sich "belästigt" fühlt.
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Wo hast du dich denn umgezogen und wie konntest du da beobachtet werden ?
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Gute Frage, ob es erst Belästigung ist wenn man es mitbekommt, oder ob alleine schon das heimliche Beobachten ausreicht. Ich würde die Frage mal in einem juraforum stellen.