Welcher öffentliche Ort für Selbstbefriedigung?

4 Antworten

(StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In öffentlichen Toiletten oder sogar vielleicht im Auto


Schwimmbad geht immer. Vor allem mit einzelumkleiden bzw. Duschen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mache SB schon seit der Pubertät

In Wald und Flur und im Garten, falls vorhanden. Vielleicht Balkon.