Welche Auflagen kann man vom Straßenverkehrsamt bekommen?
Geht sich um einen Erstantrag. Der Antragssteller hat bereits 3 Punkte, weil er mal mit 1,35 ‰ mit einem e-Roller aus dem Verkehr gezogen wurde. Dazu gab es eine 6 Monatige Sperrfrist. Diese aber seit 2 Jahren vorbei. Ansonsten gab es vor 7-8 Jahren ein Cannabis Delikt. Mit was für Auflagen müsste man da rechnen.
1 Antwort
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mögliche auflagen vom straßenverkehrsamt können z,B ein medizinisch-psychologisches Gutachten, eine verpflichtende Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung sein, Auch eine verlängerte probezeit oder eine beschränkung der fahrzeugklasse können angeordnet werden Da aber jeder Fall individuell betrachtet wird, kann ich dir keine genauen auflagen nennen. Es empfiehlt sich, direkt beim straßenverkehrsamt nachzufragen
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