Was passiert wenn ein Minderjähriger mit einer Prostituierten Schläft...?

6 Antworten

Dann genießt er die sexuelle Dienstleistung bei einer professionellen Kraft und bekommt vielleicht einen Orgasmus! Da er sich freiwillig in ihre Hände begeben und sich außerdem noch der Vortäuschung falscher Tatsachen schuldig gemacht hat, halte ich den Eintritt einer Rechtsfolge für eher unwahrscheinlich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

aScrufi 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 21:07

das bedeutet, er bekommt die Strafe und nicht sie oder wird das fallen gelassen?

1
stepbaer  12.08.2021, 21:09
@aScrufi

Wer redet denn hier von Strafe? Ich würde hier eher von "rechtsfreiem Raum" sprechen!

1
verreisterNutzer  12.08.2021, 21:51
@aScrufi

Formuliere deine Frage doch mal um; was passiert einer minderjährigen Prostituierten wenn sie festgenommen wird?

Richtig, garnix, ihre Personalien werden aufgenommen und sie wird den Erziehungsberechtigten überstellt. Evtl kümmert sich das Jugendamt darum, das aber meist in Städten in denen sich Kinder prostituieren, ohnehin schon hoffnungslos überlastet ist.

Dabei macht sich dann nur der zahlende Freier, egal obminderjährige oder nicht, strafbar, es ist nämlich verboten die Notlage einer Jugendlichen auszunutzen oder Sex gegen Bezahlung mit einer Minderjährigen zu haben.

1

Rechtlich passiert gar nichts, denn:

  • Solange der Freier mindestens 14 ist, ist der Sex mit ihm legal (§ 176 StGB).
  • Wäre es das nicht, z.B. weil der Freier tatsächlich jünger als 14 ist, würde ihr nichts passieren, weil er gelogen hat (§ 16 StGB). Er sollte dann allerdings nicht mehr wie ein Grundschüler aussehen. ^^

Strafbar wäre es, wenn die volljährige Prostituierte den jugendlichen Freier dafür bezahlt, Sex mit ihr zu haben (§ 182 StGB). Aber das dürfte wohl nur in feuchten Träumen, nicht aber im Leben passieren ... ^^

Wenn der Junge das Geld allerdings nicht zur freien Verfügung hatte, dann könnte es sein, dass erboste Eltern das Geld erfolgreich zurückfordern. Minderjährige sind halt nicht voll geschäftsfähig.

Solange die Prostituierte den Jugendlichen Freier nicht für den Sex bezahlt, passiert garnix. Prostitution ist eine geduldete, weitgehend rechtsfreie Grauzone.

Weder der Freier, egal welchen Alters, kann den Beischlaf einklagen, noch kann die Prostituierte Geld für Ihre Dienste einklagen

In einen registrierten Bordellbetrieb wird der Jüngling allerdings überhaupt nicht hereinkommen. Dazu haben die Betreiber viel zuviel Angst, das sie deshalb Unannehmlichkeiten bekommen

Kommt wohl auf die frau an. Einige werden wohl sagen dass es ihnen egal ist. Viele werden wahrscheinlich das geld zurückgeben und dich nach hause schicken. Ist auch vernünftiger. Das ist wohl so wie wenn du nem barkeeper das gleiche sagst


MrBlack771  12.08.2021, 19:15

Wenn sie ihm das Geld zurückgibt, müsste es doch eigentlich straffrei sein, da er ja nicht dafür bezahlt hat.

1
MrBlack771  12.08.2021, 19:17
@Dancingonmyown

Ja, aber wenn er minderjährig ist, wäre es eine Straftat sich dafür bezahlen zu lassen.

0
MrBlack771  12.08.2021, 19:54
@Hacker48

Keine Ahnung ob es für den Minderjährigen strafbar ist, aber für die Prostituierte auf jeden Fall.

0
Libertinaerer  12.08.2021, 22:17
@MrBlack771

Unsinn!

Volljährige dürfen Minderjährige nicht für Sex bezahlen, aber Minderjährige dürfen jeden für Sex bezahlen, der darauf "besteht", bzw. von dem sie sich dafür Sex versprechen (§ 182 StGB).

0
Libertinaerer  12.08.2021, 22:55
@MrBlack771

Es ist dasselbe, wenn Du den irrealen Fall meintest, die volljährige Prostituierte würde den Minderjährigen für Sex bezahlen.

Da war ich mit nicht sicher - weil eben vollkommen irreale Vorstellung.

0
Libertinaerer  12.08.2021, 23:05
@MrBlack771

Vorher schriebst Du nur, ob bzw. dass der Prostituierten möglicherweise Konsequenzen drohen:

Wenn sie ihm das Geld zurückgibt, müsste es doch eigentlich straffrei sein, da er ja nicht dafür bezahlt hat.

... sowie ...

wenn er minderjährig ist, wäre es eine Straftat sich dafür bezahlen zu lassen.

... und dann direkt weiter zu ...

Keine Ahnung ob es für den Minderjährigen strafbar ist, aber für die Prostituierte auf jeden Fall.

Deswegen ganz deutlich: Eine volljährige Prostituierte macht sich nicht strafbar, wenn sie für ihre Dienste von einem minderjährigen Freier bezahlt wird. Auch dann nicht, wenn sie das Geld NICHT "zurückgibt".

0
Liteblash  11.07.2023, 16:16
@Libertinaerer

"Volljährige dürfen Minderjährige nicht für Sex bezahlen, aber Minderjährige dürfen jeden für Sex bezahlen" Also auch Minderjährige dürfen andere Minderjährige dafür bezahlen???

1
Libertinaerer  11.07.2023, 17:57
@Liteblash

Auch wenn der Sachverhalt ja ein recht einfacher ist: Schön, dass ich mich so deutlich ausdrücken konnte, dass Du es verstanden hast. 👍

Ja, das war nicht etwa versehentlich dumm dahingeplappert, sondern mit Bedacht absichtlich so formuliert.

Das Verbot bezieht sich in der Tat ausdrücklich nur auf Volljährige. Und das aus gutem Grund.

1
Liteblash  19.07.2023, 15:21
@Libertinaerer

Crazy. Was wäre, wenn ich nen Minderjährigen anstifte, ne Minderjährige dafür zu bezahlen, mit ihm und mir Sex zu haben? :D

0
Libertinaerer  19.07.2023, 17:06
@Liteblash

Dann machst Du dich strafbar, weil Du zahlst, und er, weil er vermittelt.

Sollte sie aber noch keine 16 sein, dann wäre die Vermittlung auch strafbar, wenn niemand zahlt.

1
Liteblash  20.07.2023, 09:28
@Libertinaerer

Aber wenn er zahlt und nicht ich? P.S. Ich frag aus Neugierde, hab nicht vor das wirklich zu machen xD

0
Libertinaerer  20.07.2023, 13:36
@Liteblash

Dann würde ER sich dennoch strafbar machen. Du hingegen nicht. Zumindest nicht direkt. Ggf. aber indirekt wg. Beihilfe.

Problematisch ist halt immer, wenn ein Volljähriger involviert ist und gezahlt wird. Und vor 16, wenn - auch ohne Zahlung - Sex vermittelt wird.

Sind alle Beiteiligten aber entweder Jugendliche (Ü14 & U18) oder alle sind Kinder (U14) und alles geschieht freiwillig, dann ist legal.

Aber das ist in deinem Beispiel ja genau nicht der Fall.

0

Wo kein Kläger da kein Richter. Es würde nichts passieren, wenn es niemand erfährt.