Stripclub als Minderjähriger?
Mir kam die Frage auf, ob man mit einer Erwachsenen Begleitperson oder Mutterzettel, als minderjähriger in den Stripclub darf. Weiß das jemand?
4 Antworten
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Stripclubs zaehlen zu Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnuegungsbetrieben. § 4 Abs. 3 JuSchG untersagt es ausdruecklich, Kindern und Jugedlichen den Zutritt zu derartigen Betrieben zu gestatten. Sie duerfen also nicht eingelassen werden, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitperson.
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Die Frage ist immer wie stark sie kontrollieren. Ich kam mit 15/16 immer rein, einfach weil ich schon einen Bart hatte und etwas älter wirkte. Wurde nie nach dem Ausweis gefragt. Ein paar Kollegen aber schon. Das war aber 2005. Kann sein das die heutzutage strenger kontrollieren.
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Nein darf man nicht und das ist auch gut so
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Nein, da hilft kein Muttizettel. Als Minderjähriger sieht man nur die Tür von außen.