Stripclub als Minderjähriger?

4 Antworten

Stripclubs zaehlen zu Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnuegungsbetrieben. § 4 Abs. 3 JuSchG untersagt es ausdruecklich, Kindern und Jugedlichen den Zutritt zu derartigen Betrieben zu gestatten. Sie duerfen also nicht eingelassen werden, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitperson.

Die Frage ist immer wie stark sie kontrollieren. Ich kam mit 15/16 immer rein, einfach weil ich schon einen Bart hatte und etwas älter wirkte. Wurde nie nach dem Ausweis gefragt. Ein paar Kollegen aber schon. Das war aber 2005. Kann sein das die heutzutage strenger kontrollieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein darf man nicht und das ist auch gut so

Nein, da hilft kein Muttizettel. Als Minderjähriger sieht man nur die Tür von außen.