Sex mit Freundin (16) und ich (18)?

9 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich! 

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird. 

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du denkst, du bist alt genug für Sex, bist aber nicht mal in der Lage, Google zu benutzen, oder die alten Fragen bei GF zu lesen? Oder einfach mal das Gehirn einschalten?

WER weiß den, was du und deine Freundin machen, WER könnte dich anzeigen? WER sieht, was bei euch im Bett passiert?

Habt ihr Kameras im Schlafzimmer? Meldet ihr es der Zeitung? Oder denkst du an die Eltern des Mädchens? Wenn die kein Problem damit haben, als du 17 warst, wieso sollten sie auf einmal eins haben, wenn du 18 bist?

Und wie ja schon gesagt wurde: Sex zwischen einer 16jährigen und einem 18jährigen ist nicht verboten.

nein ist auch dann legal ab 14 ist in Deutschland alles nach oben hin legal.

Gibt da so nen schönen Juristenwitz:" u14 sortiert der Staatsanwalt aus ü 40 die Evolution"

So oft, wie diese Frage hier schon gestelllt wurde und so leicht, wie das zu googeln ist, sollte man annehmen, dass es inziwschen jeder kapiert hat...

Nein, es ist nicht illegal, solange keiner der beiden Partner unter 14 ist!

Wenn zwei Menschen schon mal miteinander schlafen durften, gibt es kein Gesetz, dass daran plötzlich etwas ändert...


xxlillx05  03.06.2019, 01:04

solange sie mindestens 14 ist und keine Prostitution,Vergewaltigung oder Zwang vorliegt ist es rechtluch gesjeen ok

hydrahydra  03.06.2019, 01:05
@xxlillx05

Dieser immer wieder genannte Zusatz, dass kein Zwang und keine Vergewaltigung vorliegen dürfen, ist irgendiwe albern. Natürlich darf das nicht vorliegen, das hat aber mit dem Alter nix zu tun. Vergewaltigung ist auch strafbar, wenn das Opfer 18, 30 oder 80 ist.

iqKleinerDrache  03.06.2019, 01:01

zusatz: sind beide unter 14 ist es auch nicht strafbar

hydrahydra  04.06.2019, 22:34
@Libertinaer

"Es wird nicht verfolgt, weil es legal ist." - Nein, ist es nicht. Das Gesetz zum Schutzalter macht keine Einschränkungen bez. des Alters des Täters. Es wird nicht verfolgtm, weil die Täter strafunmündig sind. Das macht die Tat aber nicht legal.

Libertinaer  05.06.2019, 00:51
@hydrahydra
Das Gesetz zum Schutzalter macht keine Einschränkungen bez. des Alters des Täters.

? Doch, macht es. Nur nicht für Rechtslaien offensichtlich, weswegen DU es nur nicht weißt.

Es wird nicht verfolgtm, weil die Täter strafunmündig sind. Das macht die Tat aber nicht legal.

Link folgen, lesen, und verstehen! Danke.

Aber, hey, kann ja sein, dass DU recht hast, und sich das sexualpädagogisch orientierte Bundesgesundheitsministerium ("Nicht panisch reagieren, damit die Kinder nicht den (falschen) Eindruck bekommen, sie hätten etwas Verbotenes getan"), der renommierteste Jurist Deutschlands auf dem Gebiet ("Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht"), der das rechtswissenschaftlich begründen kann, und der praktische Leiter einer Erziehungseinrichtung für tatsächlich sexuell übergriffige Kinder ("Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt") einfach allesamt keine Ahnung haben? ^^

Und lerne bei der Gelegenheit auch endlich mal, dass Kinder bereits ab 7 deliktfähig sind - und sie bei illegalen Handlungen ab da ggf. auch vor Gericht landen ...

Nein, das hast du bestimmt aus dem Fernsehen. Das ist nur in Amerika so.

In Deutschland liegt die Grenze glaube ich bei 16 oder 14. Heißt jemand über 14 darf nicht mit jemandem unter 14 schlafen.