Sex mit einer Prostituierten ohne zu zahlen. Welche Straftat?


03.09.2024, 19:56

Habe Law&Order SVU geschaut und da kam was ähnliches. Aber da die Gesetze in Deutschland ja anders sein können wollte ich mal nach fragen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Abend!

Nimmt man eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch, ohne eine Zahlungsabsicht zu haben beziehungsweise täuscht darüber, liegt ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB scheidet aus. Der Beischlaf war nämlich einvernehmlich. Das der Täter über seine Zahlungsabsicht getäuscht hat und die Dame nur unter der Zahlungsbedingung des Täter mit ihm schläft, ändert daran nichts.

Beim Diebstahl scheitert es an allen Voraussetzungen. Der Täter nimmt hier keine fremde bewegliche Sache weg. Er spart sich lediglich das Entgelt für die Dienstleistung. Eine solche Handlung wird vom Betrugstatbestand umfasst (siehe oben).

Fazit: Der Täter hätte sich hierbei wegen Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Dabei können die Tatbestände von Betrug und Erschleichen von Leistungen in Betracht gezogen werden.

Zusätzliche könnte die Prostituierte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wegen Verstoß gegen das Vertragsrecht.

Woher ich das weiß:Recherche

BeviBaby  03.09.2024, 19:40
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Erschleichen von Leistungen...

PolluxPM  03.09.2024, 21:20

Frage ist ob der Vertrag wirksam ist, könnte Sittenwidrig sein.

Ansonsten könnte man argumentieren, dass die Leistung so schlecht war, daß man mindert! Ich denke rechtlich nicht so lösbar die Frage!

Würde meinen, sie kann die Forderung nicht eintreiben.. daher haben die meist einen Aufpasser, der macht dann das Inkasso!

SZ1984  03.09.2024, 22:26
@PolluxPM

Ja, man kann natürlich auch behaupten, dass der Preis Wucher ist, im Vergleich zu erhaltenen Leistung/ Qualität.👍

PolluxPM  04.09.2024, 13:21
@SZ1984

nach dem ProstG ist die Forderung der P wirksam! ob die Verträge aber weiterhin als sittenwidrig gelten ist in DE noch nicht geklärt! Offenbar wird das Problem meist durch Vorkasse umgangen!

Aber ich schätze in diesem Land ist es kein Problem das sich ein Gericht damit befasst ob die Nutten richtig bezahlt und korrekt geleistet haben! kiffen ist schließlich inzwischen auch legal!

DieFrageInMir 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 19:38

Danke für die Antwort und liebe grüße

Wenn man nie vorhatte zu zahlen und der Prostituierten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (der Zahlungswilligkeit) einen Vermögensschaden zufügt, dann am ehesten Betrug.

Wenn man nicht zahlen KANN es aber an sich wollte, dann ist es keine Straftat. Dann hat die Prostituierte halt eine Forderung aus Dienstleistungsvertrag gegen dich... die kann sie theoretisch einklagen und vollstrecken. Das ist dann aber Bestandteil des Zivilrechts.

Mit Diebstahl hat es nichts zu schaffen (oder wo hast du was weggenommen), mit Erschleichen von Leistungen auch nicht (man hätte ja mal den Paragraphen lesen und herausfinden können, dass Prostitution da nicht aufgeführt ist... nur mal so...) und Vergewaltigung ist es ebenfalls nicht. Sie willigt ja gerade ein und an den Modalitäten des Sexualkontaktes an sich ändert sich ja nichts.


DieFrageInMir 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 19:38

Dankeschön für die Antwort. Und liebe grüße

RechtBillig  03.09.2024, 19:55

Wenn man weiß, dass man nicht zahlen kann, kann es aber schon wieder Betrug sein? Die Einwilligung könnte auch unwirksam sein, finde ich gar nicht so abwegig.