Sex mit der Lehrerin?

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Für sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen und Lehrern, Pädagogen, Ausbildern oder Trainern gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, die in § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) geregelt sind.

Verboten sind sexuellen Handlungen an Jugendlichen unter 16 Jahren, die z.B. Lehrern, Pädagogen, Ausbildern oder Trainern zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind.

Missbraucht dieser Personenkreis seine Stellung gegenüber Jugendlichen, zum Beispiel indem Jugendliche erpresst, bedroht oder unter Druck gesetzt werden, ist das auch strafbar, wenn die Jugendlichen unter 18 Jahre alt sind.

Sexuelle Beziehungen zwischen Schülern unter 18 und ihren Lehrern sind verboten!

Du darfst, sie aber nicht, weil Du in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihr stehst. (Sie benotet ja Deine (Schul-)Leistungen....)

Macht´s gut........

Ich würde mir es mit gut überlegen, bevor ich so was behaupte. Ich glaube nämlich nicht das Du die Wahrheit sagst. Selbst wenn eine Lehrerin so Dumm wäre sich auf einen minderjährigen Schüler einzulassen, sie wäre bestimmt nicht so Dumm Dir auch noch e-Mail zu schicken damit man es beweisen kann. Sie weiß nämlich das dies das aus für ihre berufliche Laufbahn wäre und sie sich auch noch wegen Missbrauchs Schutzbefohlener Strafbar machen würde. Falsche Anschuldigungen sind übrigens auch strafbar. Ansonsten such Dir jemanden in deiner Altersklasse, deine Lehrerin ist für Dich tabu.


alerta123 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 16:35

warum sollte ich denn hier lügen?? in den e-mails schreibt sie nichts genaues nur so komische andeutungen.. ich beschuldige ja auch niemanden indem ich sage sie macht mich heiß.

Dir ist schon klar wenn du was mit einer Lehrerin anfängst, dass sie dann ihren Job verliert.Außerdem ist sie verheiratet! Es gibt auch noch woanders heiße Frauen, außer der Schule!!!

Nein, so einen Kontakt darf ein Schüler mit einem Lehrer nicht haben, sonst wird der Lehrer angezeigt.