Sex mit Auszubildender, okay?
Sie ist 17, ich bin 25...
Sie macht ein Jahrespraktikum bei uns im Hort...ist nicht "meine" Auszubildende, ich bewerte sie nicht sondern meine Kollegin.
Wenn beide es wollen: Dürften wir dann privat Sex haben/was machen oder ist das verboten?
16 Antworten
Das ist eine schwierige Grauzone. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist es streng genommen erlaubt, kann aber insbesondere unter den Kollegen Probleme geben. Besonders, wenn die Beziehung in die Brüche geht.
In meinen Institut wäre das ein Kündigungsgrund. Azubis genießen Kükenschutz.
Für Praktikantinnen gilt das ebenfalls und das macht es noch tückischer ein Abhäbgigkeitsverhältnis zu 100% auszuschließen.
Wir bilden Azubis und Studenten aus. Arbeitsrechtlich ist das tatsächlich nicht vollkommen hieb und stichfest. Man könnte wohl gegen die Kündigung klagen. Danach arbeitet halt kein Kollege mehr mit einem zusammen, der seine Hände nicht von Minderjährigen weghalten kann.
Wir passen zusammen sehr gut auf unsere Azubis, Praktikanten und Studenten (jeglichen Geschlechts) auf.
Danach arbeitet halt kein Kollege mehr mit einem zusammen, der seine Hände nicht von Minderjährigen weghalten kann.
allerdings müsste man da durchaus differenzieren
wenn eine 17 jährige minderjährige vollkommen freiwillig und selbständig etwas festes oder auch lockeres mit jemanden haben will der wenige Jahre älter ist.
ist das schon was anderes als jemand der z.b doppelt so alt ist und seine Hände nicht von Minderjährigen weghalten kann
es gibt auch entsprechende Varianten
z.b kenne ich Fälle wo sich 19jährige mit Minderjährigen (im dem Fall auch 17 Jahre alt) auf einen Konzert privat getroffen haben und es eben auch danach zum Knutschen gekommen ist und im Sommer, da war sie immer noch 17 hat sie ne Ausbildung im selben Betrieb wie er angefangen und die beiden sind dann sogar zusammengekommen.
niemand hat da irgendwie gesagt das geht nicht
niemand hat da irgendwie gesagt das geht nicht
Ja, es kann sein, dass in anderen Betrieben da nichts gesagt wird. Und es kann der Beginn einer ernsten Partnerschaft sein. Oder das "vollkommen freiwillig" ist weniger zweiseitig als man denkt, denn alle Azubis und Praktikanten stehen in der Weisungsbefugnis niedriger. Darum stehen bei uns Praktikanten, Azubis und Studenten unter Kükenschutz.
Das könnte (!) den Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen darstellen.
Dass ein 25-jähriger und eine 17-jährige miteinander schlafen, ist zwar grundsätzlich erst mal egal, ist allerdings der 25-jährige eine autoritäre Rolle gegenüber ihr und nutzt ggf. seine Machtposition aus, dann könnte das eine Art von Missbrauch sein.
Das ist mein reden ,, aber Schimeck ust da anderer meinung , und stellt alle als Lügner dahin
Weißt du, ob sie etwas von dir möchte? Du könntest damit sehr schnell negativ auffallen, wenn du dich an die Auszubildenden ran machst.
Ist das nicht auch Strafbar wenn ein Lehrer oder Ausbilder an die Schüler ran macht?
nur das Sie kein Azubi ist sondern Praktikantin und er nicht ihr Ausbilder sondern ein normaler Mitarbeiter