Sex für Geld?
Hallo! Ich M16 bin extrem oft horny und wichse deswegen sehr oft. Aber will unbedingt meine Jungfräulichkeit endlich verlieren und mein erstes Mal haben. Deswegen habe ich mich bisschen umgeschaut und ein Freund von mir hat mir nen snap von jemanden geschickt die es für 85€ 1h mit mir treiben würde und meine Wünsche erfüllen. Würde extrem gerne das Angebot annehmen und habe natürlich auch das Geld aber hätte trotzdem gerne einen Rat
3 Antworten
Im Gegensatz zu anderslautenden Behauptungen DÜRFEN in Deutschland Jugendliche (also ab 14) für Sex bezahlen. Allerdings dürfen sich Jugendliche nicht in/an/vor "Prostitutionsstätten" aufhalten. Werden Jugendliche bei einer Kontrolle also in einem Bordell angetroffen, dann gibt es Ärger - für den Betreiber!
Wenn ein Jugendlicher aber eine Escort-Lady zu sich nach Hause bestellt oder sich für ein 1:1-Date in ihrem Appartement trifft, dann wäre das erstmal kein Problem - vorausgesetzt die Dame lässt sich überhaupt mit ihm ein, denn als Jugendlicher ist er noch nicht voll Geschäftsfähig und seine Eltern könnten ggf. die Gage zurückfordern, sofern diese den Taschengeld-Rahmen überstiegen hat.
Es gelingt auch immer wieder Jugendlichen sich in irgendwelche Laufhäuser zu schleichen, da es dort meist keine Einlasskontrolle gibt - aber da das Erotiklevel dort selten über dem einer Darmspiegelung liegt, sind sie damit eigentlich schon gestraft genug...
In die wirklich guten Läden kommst Du erst ab 18 - bis dahin solltest Du in der freien Wildbahn Dein Glück versuchen und/oder die Zeit nutzen, um Dich weiterzubilden. Bei Amazon & Co. findest Du unter dem Suchbegriff "Paysex" die passenden Ratgeber:
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
1. Ich kann verstehen das du den Drang hast dein erstes mal zu haben aber warte auf den richtigen
2. Es ist illegal Sex für Geld unter 18 zu haben da es als sexuelle Nötigung bzw ausnutzen gilt
Anscheinend geht es darum, dass eine Jugendliche Person Geld bezahlen möchte. Das fällt jedoch nicht in den Schutzbereich von § 182 Abs. 2 StGB.
Ein Entgelt (nicht: bloß Geld) muss dem Tatopfer oder einem Dritten zufließen und damit die Motivation für die sexuelle Handlung der unter 18-jährigen Person darstellen - und nicht andersherum ausgehend vom Tatopfer wegfließen (MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl. 2021, StGB § 182 Rn. 52).
Ähnliches gilt für § 180 StGB.
Beide Vorschriften zielen darauf ab, das Abgleiten von Jugendlichen und Kindern in die Prostitution als Prostituierte zu verhindern (jedoch ohne die Einschränkung des Alters auf Täterseite wie bei § 182 Abs. 2 StGB)
Also ich kann dir nur sagen tu es nicht mir irgendwem du wirst es danach bereuen. Da der Rat dir wahrscheinlich relativ egal sein wird hol dir ne dating app da findest du viele die kein geld verlangen.
Tinder kostenlos. Hab ich gehört zumindest. Bzw es soll schok gehen so
Aber auf den dating Apps muss Man ja auch solche Münzen kaufen und die kosten ja auch was