Porno Seiten?

1 Antwort

Die bekanntesten Pornoseite mit Erwachsenen sind gemäß 18 JuschG von der Bundeszentale für Jugendmedienschutz (vormals BPJM) in die Liste der jugendgefährenden Schriften eingetragen dürfen damit Minderjähringen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht und nicht bereitgestellt werden dürfen, ich kenne zwar einige aber ich darf sie nicht nennen und andere Nutzer auch nicht weil sich strafbar machen und eine Ordnungswidrigkeit ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrungswerte des Lebens

Juras74x  10.03.2025, 01:38

Es würde außerdem hier nicht zugelassen werden und selbst würde ich es nicht tuen diese Seiten weitergeben tut mir leid.

LetsPlays  10.03.2025, 01:37

Klar darfst du sie nennen. Es ist die Aufgabe der Seitenbetreiber der Pornoseiten, das JuSchG einzuhalten.