Nur aus Interesse?

2 Antworten

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Die Nutzung von Internetangeboten durch Minderjährige setzt immer das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.

Übrigens auch hier bei GF, siehe hier in § 2 Nummer 1:

Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es so was offiziell gibt. Welche Eltern würden da wohl zustimmen?

Wahrscheinlich wäre schon das bloße Anbieten einer solchen App ein Verstoß gegen § 15 Jugendschutzgesetz.

Dass sich der/die eine oder andere 14 jährige auch auf anderen Sex Dating Apps herumtreibt, ist eine ganz andere Sache.

Nein sowas gibt es nicht.

Sowas wäre auch nicht Legal - abgesehen davon, das 95% der User Pödophile wären.