Muss man was schlimmes tun um Handschellen von den Bullen angelegt zu bekommen?

4 Antworten

@ Inkognito

Och da gibt es so einiges. Ich sag nur mal:

  1. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (StGB §

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


andrea77482  15.08.2024, 22:41

Inkognito

Oder: Körperverletzung gegen Polizeibeamte (StGB §§ 223, 224)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

und hier

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Nicht nur, wenn es ,,ewas schlimmes'' ist.

Beispielsweise können einem auch bei einer Razzia Handschellen angelegt werden, wenn der Verdacht aufkommt, dass Person xy gewisse Substanzen bei sich hat, damit er nichts verschwinden lässt.

Du kannst zu einem Tag der offenen Tür der Polizei gehen, wo Du Dir Handschellen anlegen lassen kannst.


PolNRW93  11.08.2024, 17:19

Unwahrscheinlich.

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Fluchtversuche oder Widerstand leisten sind ein Garant für Handfesseln