Muss ich mit meinen Eltern zum Frauenarzt?

13 Antworten

Schau mal unter

http://www.spiegel.de/gesundheit/sex/duerfen-aerzte-die-pille-an-minderjaehrige-verschreiben-a-852994.html

hier wird anschaulich das ganze Dilemma geschildert.

Die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hat in ihrer Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger als Empfehlung erarbeitet, dass bei über 16-Jährigen der Arzt davon ausgehen kann, dass die Patientin einwilligungsfähig ist und damit auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern gilt.

Zwischen 14 und 16 Jahren hält die DGGG eine sorgfältige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit der Patientin für notwendig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Mädchen in diesem Alter schon so reif ist, dass die Eltern nicht mehr hinzugezogen werden müssen.

Es gibt aber keine gesetzliche Bestimmung, die das genau regelt.

So gibt es also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ärzte, wann genau die Eltern hinzugezogen werden müssen beziehungsweise wann eine Jugendliche alleine vom Frauenarzt die Pille zur Verhütung bekommen kann. Es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er die Eltern informiert.

Doch bei Mädchen unter 14 Jahren kann die Pille nur mit Einwilligung eines Elternteils ärztlich verordnet werden.

Auch wenn du ein "Recht" auf Geheimnisse und das ungestörte und unkommentierte Entdecken deiner eigenen Sexualität hast, sprich doch mal mit deiner Mutter, sie war auch mal jung und ist bestimmt gar nicht so naiv, wie du vermutest. Sie denkt sich eh ihren Teil und bringen wahrscheinlich mehr Verständnis auf, als du ihr zutraust.

Und die Alternative zu ihrem Einverständnis, nämlich ein höheres Risiko für eine frühe Schwangerschaft wegen weniger zuverlässigen Verhütungsmethoden oder schlimmstenfalls gar keiner Verhütung, ist für deine Mutter bestimmt nicht verlockend.

Alles Gute für dich!

Mit 13 könntest du Probleme bekommen. Ein Gespräch kannst du natürlich schon mit einer Frauenärztin haben, aber sie wird dir kein Verhütungsmittel verschreiben.

Diese greifen nämlich massiv in den Körper ein. Für 14-16 Jährige ist geregelt, dass wenn die Person dem Arzt reif genug erscheint, es ohne Kenntnis der Eltern möglich ist. Unter 14 zählst du als Kind und dürftest rechtlich gar keinen Sex haben.

Solange ihr beide unter 14 seid, spielt es keine große Rolle, denn ihr werdet nicht belangt. Aber sobald einer 14 wird, ist die Person wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern dran (sofern es raus kommt und angezeigt wird), egal ob der andere es auch wollte oder nicht.

Ich finde es gut, dass du dich um Verhütung kümmern willst. Vor deinem ersten Mal wäre besser gewesen, aber sofern ihr da anders verhütet habt besser jetzt kümmern als noch später.

Mache daher einfach mal einen Termin beim Frauenarzt und rede dort mit ihm. Der wird dir dann alles wichtige sagen.


BrightSunrise  27.03.2018, 15:16
Unter 14 zählst du als Kind und dürftest rechtlich gar keinen Sex haben.

Selbstverständlich darf ein Kind Sex haben, das darf man in jedem Alter, schließlich regelt das Strafgesetzbuch nicht, ab wann man Sex haben darf, sondern nur, wer mit wem Sex haben darf.

Solange ihr beide unter 14 seid, spielt es keine große Rolle, denn ihr werdet nicht belangt.

Sie werden nicht belangt, weil sie nichts Verbotenes tun.

Aber sobald einer 14 wird, ist die Person wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern dran (sofern es raus kommt und angezeigt wird), egal ob der andere es auch wollte oder nicht.

Bei so einem geringen Altersunterschied wird das Ganze kaum verfolgt, schon gar nicht, wenn sie vorher schon Sex hatten.

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testwiegehtdas  28.03.2018, 08:49
@BrightSunrise

Ok, der erste Satz ist irreführend formuliert, sie kann natürlich tun und lassen was sie will mit 13, der andere macht sich ja strafbar und nicht sie.

Doch, sie tun etwas verbotenes, auch wenn beide 13 sind.

Das Gesetz ist da hart:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. §176 StGB

Vor 13 Jahren ist man zwar noch nicht strafmündig, wenn Interesse daran besteht (z.B. bei Vergewaltigung) kann das Jungendamt aber trotzdem schon eingreifen und handeln, auch wenn die Person unter 14 ist. Nur weil also bei Sex zwischen zwei 13 Jährigen nicht groß gehandelt wird, ist es nicht automatisch erlaubt. So werden manche Verfahren bei  Straftaten ja auch mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Genau genommen machen sie sich nämlich gegenseitig am Missbrauch des anderen strafbar.

Doch, wenn eine Seite es will, wird sowas schon verfolgt. In meiner Schule war ein Mädchen mit 14 von einem 13 Jährigen schwanger geworden. Sie hat ihn daher nicht als Vater eingetragen, da hat ihr Vater (Anwalt) zu geraten. Der Vater des Jungen (Eltern leben getrennt) sollte es nämlich nicht erfahren, da seine Mutter und ihre Eltern eine Anzeige befürchteten, zudem sollte es nicht in offiziellen Akten dokumentiert sein. Wie das später weitergegangen ist weiß ich aber nicht, nur das sie noch immer zusammen sind (ist schon 8 Jahre her) und später ein zweites geplantes Kind bekommen haben.

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Mein Frauenarzt hat mir mit 13 die pille verschrieben.. ich war ohne der Einverständnis meiner Eltern da.. eine freundin war dabei aber hat draußen gewartet... dann musste ich halt erzählen warum ich sie will (sex oder unreine haut ...).. nach dem gespräch meinte er er könne die pille nicht nicht verschreiben wenn er doch weiß, dass es eig in 3 wochen zum 1. Mal kommt... er hat mir aber ans herz gelegt mit meinen Eltern zu reden und das zu sagen bzw zu erklären und das hab ich dann auch kurz darauf... und deine eltern erlauben dir es aufjedenfall bzw finden es mit sicherheit eine sehr gute idee...

Okay das gespräch hat fast 30 minuten gedauert.. aber naja ich war und du bist ja auch noch sehr jung.. bei dir wird es evtl schneller gehen da du ja schon sex hattest und es auch weiterhin vorhast :)

Mit 13 wird man dir kein verhütungsmittel verschrwiben außer du sagst du hast unreine haut und starke blutungsschmerzen dann kann man dir die pille verschrwiben lassen. Wie alt war dein partner? Wenn er älter war hat er sich strafbar gemacht hoffe das ist dir klar


lilo0102 
Beitragsersteller
 27.03.2018, 13:23

Er ist gleich alt wie ich

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Hingehen kannst du allein ...... aber kein verantwortungsvoller Frauenarzt wird dir mit 13 Jahren die Pille ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern verschreiben