Mit welchem Alter kann man sex haben?

6 Antworten

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Bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen, wenn beide über 14 oder beide unter 14 sind. (§ 176 StGB u. § 186 StGB)

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – beschäftige mich viel mit dem Thema Sexualität
 - (Liebe und Beziehung, Sex)

Foecky1  09.05.2020, 15:32

unter 14 sex das geht ja GAR NICHT. da ist man noch gar nicht reif genug

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TabrisTheMAP  09.05.2020, 15:36
@Foecky1

Ist immer vom Einzelnen abhängig, manche sind in dem Alter schon weiter. Und Sex ist nicht per se schädlich.

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Libertinaerer  09.05.2020, 21:50
@Foecky1
unter 14 sex das geht ja GAR NICHT. da ist man noch gar nicht reif genug
  1. Das geht.
  2. Wenn man keine Ahnung von Sexualpädagogik hat, kann man auch einfach mal die Klappe halten.
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RobertRusu2021  18.10.2021, 23:49
@Foecky1

Es kommt auf die Reife draufan. Damals war ich 14 und körperlich weit entwickelt. Ich hatte eine tiefe stimme ich war 1.91meter gross und eine starke körperbehaarung. Ich war im kopf bereit und wusste das es gut ist. Manche sehen mit 14 aus wie kinder und manche sind schon junge Erwachsene. Es kommt auf die person drauf an.

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Libertinaerer  09.05.2020, 22:04
§ 186  StGB

Hmm, ich glaube, es ist mir gerade zum zweiten Mal aufgefallen, dass Du 186 schreibst, aber den korrekten 182 verlinkst. =;-)

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TabrisTheMAP  09.05.2020, 22:14
@Libertinaerer

Ups, Tippfehler, hab das aus er letzten Antwort nur kopiert. ^_^'

Entgelt nur für Ü18 und ein Fehlen müsste auch ausgenutzt werden

Konnte mir schon denken, dass das kommt. Was meinst du mit dem 2. Teil?

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Libertinaerer  09.05.2020, 22:40
@TabrisTheMAP
Ups, Tippfehler, hab das aus er letzten Antwort nur kopiert. ^_^'

LOL

Konnte mir schon denken, dass das kommt.

^^

Was meinst du mit dem 2. Teil?

Es ist NICHT nach § 182 StGB strafbar für Ü21, falls die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung beim U16-Partner fehlt. Dieses Fehlen muss auch noch ausgenutzt werden.

Das wäre bei einer "Überrumpelung" zum Spontansex der Fall, bei einer Beziehung nicht.

Davon abgesehen ist es auch noch ein Antragsdelikt, d.h., wenn Jugendliche bzw. Eltern selbst damit kein Problem haben, ist es auch rechtlich i.d.R. keines.

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Libertinaerer  09.05.2020, 22:08

Oh, und die Erläuterungen unter der Tabelle sind nicht ganz korrekt (Entgelt nur für Ü18 und ein Fehlen müsste auch ausgenutzt werden).

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Biologisch? In jedem Alter.

Rechtlich?

  • In Deutschland: U14 mit jedem der mag, Ü14 mit jedem der mag und mindestens 14 ist.
  • In Österreich: U12 offiziell mit niemandem, hat aber mit anderen U12 keine Folgen. Ü14 dürfen dann mit jedem der mag und mindestens 14 ist - oder mit 12/13-Jährigen wenn sie nicht älter als 16 sind.
  • In der Schweiz: Bis 16 mit jedem der mag und nicht mehr als 3 Jahre jünger ist (Ausnahmen sind bei Liebesbeziehungen bis 21 möglich). Mit Ü16 darf dann jeder der mag.

Beispiele:

  • 13 & 11 ist in D & CH erlaubt, in A wird es toleriert.
  • 14 & 13 ist in D verboten, wird aber üblicherweise toleriert, in A & CH ist es erlaubt.
  • 16 & 13 ist in D verboten, in A & CH ist es erlaubt.
  • 44 & 14 ist in D & A erlaubt, in CH verboten.
  • 66 & 16 ist in allen drei deutschsprachigen Ländern erlaubt.

Das ist das Grundsätzliche, kleinere Sonderbedingungen ergänzen dies ggf.

"Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Möchtest du die rechtliche Seite oder die theoretische Machbarkeit wissen? Oder geht es dir darum, ab welchem Alter es Sinn macht?

Rechtlich:

  • Sexuelle Handlungen (nicht nur Sexualakte!) an/mit/vor Kindern (Menschen u14) sind in Deutschland verboten. Da Kinder aber auch nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Menschen, die u14 sind, untereinander aber quasi Narrenfreiheit.
  • Ab 14 darf man selbst bestimmen, ob und mit wem man Sex hat. Es gibt für den Partner keine harte Altersgrenze mehr. Allerdings nicht für Gegenleistungen und nur dann, wenn der jüngere auch tatsächlich selbstbestimmt entscheiden kann (sowas wie "wenn du nicht mit mir schläfst, glaube ich dass du mich nicht magst" wäre illegal).
  • ü18 ist komplette Narrenfreiheit. Darfst Pornodarsteller werden ;)

technisch:

Dann, wenn beide Beteiligten sexuell erregt sein können. Das ist von Samenergüssen und ersten Perioden ziemlich unabhängig, sondern ist mehr die Frage, ob er eine stabile Erektion hat und ob sie feucht ist. Das ist bei manchen mit 12 der Fall und bei anderen mit 15.

sinnvollerweise:

Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass sich niemand zu etwas gezwungen fühlen sollte. Dem Mädchen sollte klar sein, dass es jederzeit sagen kann "nein, lieber doch nicht" und dem Jungen sollte klar sein, dass ein Erschlaffen der Erektion zwar das Ende vom Sex bedeutet, der Abend aber trotzdem schön ist. Außerdem sollte allen Beteiligten klar sein, dass Sex von Natur aus den Zweck hat, Nachwuchs zu zeugen. Man sollte also über die Verhütung gesprochen haben und wissen, dass man auch mit einer ungewollten Schwangerschaft irgendwie klar käme... so, dass man vor diesem Szenario keine große Panik mehr hat.

Das ist bei manchen mit 14 der Fall und bei anderen mit 18 noch nicht.


Libertinaerer  09.05.2020, 21:48
Da Kinder aber auch nicht strafrechtlich belangt werden können, haben Menschen, die u14 sind, untereinander aber quasi Narrenfreiheit.

"Narrenfreiheit" haben Kinder nicht. Sie sind ab 7 deliktfähig und können für illegale Handlungen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden (und werden es auch).

Einvernehmlicher Sex ist allerdings legal.

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Libertinaerer  09.05.2020, 22:02
@Libertinaerer

Ach, und auch sonst stecken noch so einige Fehler und Ungenauigkeiten in der Antwort.

Rechtliche wie auch biologische.

Aber auch "Außerdem sollte allen Beteiligten klar sein, dass Sex von Natur aus den Zweck hat, Nachwuchs zu zeugen" ist z.B. ein ziemlicher Griff ins Klo ...

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RedPanther  10.05.2020, 08:47
@Libertinaerer
Aber auch " Außerdem sollte allen Beteiligten klar sein, dass Sex von Natur aus den Zweck hat, Nachwuchs zu zeugen" ist z.B. ein ziemlicher Griff ins Klo ...

Zu welchem Zweck haben Lebewesen denn sonst Geschlechtsverkehr?

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Libertinaerer  10.05.2020, 09:16
@RedPanther

Grundsätzlich dient praktizierte Sexualität bei allen intelligenten, sozial lebenden Spezies auch der sozialen Kommunikation.

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Libertinaerer  10.05.2020, 09:19
@Libertinaerer

Der Unterschied ist nur, dass sich andere Tiere um Nachwuchs keine Gedanken machen, wir Menschen ihn aber gezielt verhindern können.

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In jedem Alter. Nur der Partner darf nicht ü14 sein, solange man selbst u14 ist.


Foecky1  09.05.2020, 15:19

also dürfen 8 jährige sex haben? ^^

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cas65  09.05.2020, 15:20
@Foecky1

Rechtlich ja. Die werden aber kaum Bock auf sowas haben.

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RedPanther  09.05.2020, 16:11
@cas65

Ich würde es eher so formulieren, dass es zwar illegal ist, aber niemand dafür belangt werden kann. Ich wüsste beim §176 StGB keinen Absatz, der besagt dass sich jüngere Personen nicht schuldig machen können. Sie gehen nur straffrei aus, weil Kinder in Deutschland grundsätzlich nicht strafmündig sind.

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Libertinaerer  09.05.2020, 21:55
@RedPanther
Ich wüsste beim §176 StGB keinen Absatz, der besagt dass sich jüngere Personen nicht schuldig machen können.

Das ergibt sich aus dem Schutzzweck des Gesetzes, und muss nicht im Gesetzestext stehen.

Erstens, weil Interessierte es nachlesen können, und zweitens weil der Schutzzweck eines Gesetzes für jedermann relevant ist, der konkrete Gesetzestext hier aber per definitionem ohnehin keine Anwendung auf U14 finden kann.

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Libertinaerer  09.05.2020, 22:10
@cas65
Die werden aber kaum Bock auf sowas haben.

Kommt dennoch vor.

Also was GV betrifft.

Andere sexuelle Handlungen sowieso.

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Sobald man körperlich dazu in der Lage ist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin seit ich 12 bin sexuell aktiv. Mit vielen Partnern.