Darf ich als 16-jähriger mit meiner 30-jährigen Lehrerin schlafen?

10 Antworten

Du ja sie nein weil sie sich anhand durch ihren Beruf strafbar macht vom Alter wäre es ok


Libertinaer  10.04.2016, 05:05

Strafbar würde sie sich nur bei Ausnutzung ihrer Position machen (z.B. gute Noten für Sex).

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Du darfst, aber sie nicht. Das ist Sex mit Schutzbefohlenen.


Libertinaer  10.04.2016, 05:06

Das ist Sex mit Schutzbefohlenen

... der als untere Altersgrenze 16 vorsieht.

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BiggerMama  10.04.2016, 12:06
@Libertinaer

Nein, die Altersgrenze 16 gilt für alle Erwachsenen, jemand, dem ein Sechzehnjähriger untergeben ist, darf das gar nicht.

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Libertinaer  15.04.2016, 11:07
@BiggerMama

Nein, die Altersgrenze 16 gilt für alle Erwachsenen, jemand, dem ein Sechzehnjähriger untergeben ist, darf das gar nicht.

Alte Juristenregel: "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz." ;-)

  • Was Deutschland angeht, steht dort sinngemäß: Erwachsene machen sich beim freiwilligen Sex mit 14/15-Jährigen PRINZIPIELL NICHT strafbar, sondern nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. wenn sie für den Sex bezahlen, oder eben wenn ein Erziehungsverhältnis o.ä. vorliegt.
  • WENN ein Erziehungsverhältnis vorliegt, DANN ist es aber bei 16/17-Jährigen NUR strafbar, WENN das Erziehungsverhältnis dafür missbraucht wird (z.B. gute Noten für Sex).
  • Wenn Du nach 32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch googelst, wirst Du ein Urteil finden, das beides abdeckt: Anklage weil "Lehrer mit U16", Freispruch weil "keine Schutzbefohlene" (er war nicht der Klassen-, sondern nur Vertretungslehrer).
  • Nur in der Schweiz ist die generelle Schutzaltergrenze höher: nicht wie in D & A bei 14, sondern bei 16 (mit "3 Jahre Toleranz"-Regel - D: keine verbindliche Toleranzregel, A: 3-4 Jahre Toleranzabstand). Aber ich weiß nicht, wie es dort bei Schutzbefohlenen aussieht. Zumindest in Österreich geht man hingegen auch dann respektvoller mit den sexuellen Wünschen sexualmündiger Minderjähriger um als es die Deutschen tun (s. meinen Kommentar hier auf den österreichischen User Herb3472 ). 

Generell ist also in allen drei deutschsprachigen Staaten die Kombi 18/15 erlaubt, wenn auch in der Schweiz nur knapp. Z.B. 44/14 ist hingegen in D & A prinzipiell ebenso legal, wie z.B. 66/16 in CH ...

PS: Wenn Du als Nicht-Juristin verständlicherweise Schwierigkeiten hast, die knappen gesetzlichen Fachtexte zu verstehen: Es gibt extra kommentierte Gesetzesausgaben, wo die Gesetze juristischen Laien auch ein wenig erklärt werden. Und hier bei GF findest Du zumindest vereinzelt Fachkundige, die das ebenfalls gerne verständlich erklären. Ich gehöre dazu - also frag ggf. ruhig einfach nach, wenn Du etwas nicht bzw. falsch verstehst.

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Dü dürftest theoretisch ja-- Aber deine Lehrerin darf das nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching

Egal wie alt du bist. Solange sie eine Lehrkraft ist und dich unterrichtet, macht sie sich strafbar.


Libertinaer  10.04.2016, 05:11

Egal wie alt du bist. Solange sie eine Lehrkraft ist und dich unterrichtet, macht sie sich strafbar.



Das ist falsch.

  1. Es muss sich um eine/n Schutzbefohlene/n handeln. Das ist eine hohe Hürde! Sie gilt bei Klassenlehrern, nicht aber bei Vertretungslehrern, und schon gar nicht bei irgendwelchen anderen Lehrern der Schule.
  2. Bei Schutzbefohlenen gilt ein Mindestalter von 16. Von 16 bis 18 ist es nur bei einem Missbrauch der Position strafbar, nicht aber z.B. bei einer Liebes- oder sexuellen Beziehung, ohne diesen Missbrauch.
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heyheymymy  08.03.2016, 23:47

Nicht nur wenn sie ihn unterrichtet, es reicht schon, dass sie an der Schule unterrichtet an der er Schüler ist, Auch wenn sie ihn nicht unterrichtet.

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Melcome 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 23:43

und wenn sie nicht meine lehrerin ist darf ich dann wenn ich 16 bin?

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MrBuecherwurm  08.03.2016, 23:46
@Melcome

Dann bist du 16, ich meine dann kannst du sex haben mit wem du willst.

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Nein. Nicht mal wenn du volljährig bist. Solange du Schüler an der Schule bist, an der Sie unterrichtet ist es dir gesetzlich verboten, mit ihr Sex zu haben. Egal wie alt du bist. Egal ob sie dich unterrichtet oder eine andere Klasse.


Nummer1212  08.03.2016, 23:40

Eher anders herum
Sie würde Schutzbefohlene missbrauchen nicht die Schutzbefohlenen sie

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Libertinaer  10.04.2016, 04:47
@heyheymymy

Strafbar machen sich beide, sofern der Schüler ebenfalls ü18 ist.

Das Gesetz muss ich wohl übersehen haben! ^^

Wärst Du so freundlich, mir den Paragraphen zu nennen?

Solange du Schüler an der Schule bist, an der Sie unterrichtet ist es dir gesetzlich verboten, mit ihr Sex zu haben. Egal wie alt du bist. Egal ob sie dich unterrichtet oder eine andere Klasse.

Hier gilt genau das gleiche.

Oh, und wo Du gerade dabei bist: Wenn Du mir auch noch kurz erklären könntest, wie deine Rechtsauffassung zu bekannten Urteilen passt, wäre das noch besser! Googel bitte einfach mal nach 32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch und erkläre mir, wie das zusammenpasst. Danke!

PS: Da naturgemäß keine hilfreiche Antwort kommen wird, kurz die Erklärung: Für Lehrer gilt bei ihren Schutzbefohlenen eine von 14 auf 16 erhöhte Schutzaltergrenze. Hier war der Lehrer allerdings nicht der Klassen-, sondern nur ein Vertretungslehrer, weswegen nur die übliche 14er-Grenze galt -> Freispruch. Dass ein beliebiger Lehrer der den/die Schüler/in nicht selbst unterrichtet davon ohnehin nicht betroffen wäre, versteht sich wohl dann schon von selbst - selbst wenn er an der gleichen Schule wäre ...

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