Mit 13 Nackt im Wald, Legal?

6 Antworten

Darfst du. Es gibt kein Gesetz welches Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Nur wenn sich mehrere Leute (die "Allgemeinheit") dadurch belästigt fühlen würde, wäre es eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat. Selbst wenn dich also zufällig doch jemand sieht, wird da nichts passieren. Das du 13 bist ist dabei egal.

Laut recht musst den penis bedecken. Aber wennst eine deck oder rucksack dabei hast kannst den ja schnell auf deinen schoß legen. Das stört keinen, solange du rücksicht nimmst und dich bei passanten schnell setzt und hände vor den penis hältst. Wenn einer im halteverbot parkt rufen andere autofahrer auch nicht die polizei. Nur wenn sie nicht daran vorbei kommen. Und so stört sich auch an deiner blöße keiner. Nur wenn du nichts davor hältst und nackt vor einem im weg stehst oder sonst provozierst.


HornyBoy819 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 22:21

Wenn ich mitbekomme das jemand kommt dann zieh ich mir meine Jacke an weil die geht über mein preis und so sieht man dann nurnoch meine beine

Artur712  22.10.2021, 22:48
@HornyBoy819

Dann brauchst du keine bedenken haben. Aber im sommer lange jacke mit freien beien beinen sieht aus als wärst einer der die jacke aufreißen will um sich nackt zu präsentieren.

... Aber wenn es ohnehin ein ort ist an dem nicht viele vorbei kommen ...

Und einen 13-14 jährigen ermahnt man normal, und ruft nicht gleich die polizei.

Also ich denke dass du keine bedenken haben brauchst.

HornyBoy819 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 22:49
@Artur712

Danke, du bist der einzige mit einer vernünftigen Antwort.

Artur712  22.10.2021, 23:04
@HornyBoy819

Danke :)

Die meisten antworten zu kurz. Wie die meisten bei whatsapp nur in wenigen sätzen antworten. Würde mich sehr übern stern freuen, den du in 3 tagen oder so vergeben kannst.

MilesBenny  25.10.2021, 07:53
@HornyBoy819

Du bekommst sehr viele gute Antworten.

Leider scheinst du sie zu überlesen.

maribi  23.10.2021, 07:42

Nein, es gibt kein "Recht" welches ihm vorschreibt, seinen Penis zu bedecken.

maribi  23.10.2021, 12:23
@Artur712

Auch dort ist davon nichts zu lesen. Das es eine Ordnungswidrigkeit ist, die Allgemeinheit mit der Nacktheit zu belästigen ist klar. Auch das man nicht mehr wirklich nackt ist, wenn man seinen Intimbereich verdeckt ist logisch. Dennoch gibt es kein Gesetz, welches eine Bedeckung vorschreibt.

Artur712  24.10.2021, 01:27
@maribi

Nein. Das ergibt sich aus den vorhandenen gesetzen.

Es gibt auch keinen paragraphen der deutlich sagt, dass man das recht hat zu schweigen.

Vielleicht solltest lieber über über sachen diskutieren die du verstehst. Statt über paragraphen und Recht.

maribi  24.10.2021, 18:27
@Artur712

Nein, das ergibt sich daraus nicht. Wenn sich Personen die ihn nackt mit unbedeckten Penis sehen dadurch nicht belästigt fühlen, ist es auch keine Ordnungswidrigkeit. Man kann ihm natürlich dazu raten, seinen Penis zu verdecken um nichts zu riskieren, aber verpflichtend ist es dadurch immer noch nicht.

Sagen wir es mal so: Wenn dich keiner sieht kann sich auch keiner beschweren und gut ist ;)

Generell ist es aber auch gar nicht verboten nackt zu sein, du darfst damit nur keinen stören.

Hallo

Deine frage ist zwar sehr seltsam aber nein das darfst du nicht wenn dich jemand so sieht dann wird dieses vergehen als Erregung öffentlicher Ärgernis geandet.

Bleib Liebef in deinem Zimmer nackt ider mach etwas, was in deinem alter normal ist… z.B keine scherzfragen stellen…


HornyBoy819 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 22:12

1. War Das keine Scherzfrage

2. Kann mich da keiner sehen

Marco868  22.10.2021, 22:13
@HornyBoy819

Okay wenn es keine Scherzfrage war könnte dich trotzdem mal jemand sehen das kannst du nicht wissen

HornyBoy819 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 22:14
@Marco868

Also wenn mich da jemand sieht muss er schon gezielt etwas weiter in den wald

Marco868  22.10.2021, 22:16
@HornyBoy819

Das ist doch jetzt egal es ist und bleibt verboten mach was du willst wenn du es wieder machst verstöst du gegen das verbot… ende

maribi  23.10.2021, 07:38
@Marco868

Nein, Erregung öffentlichen Ärgernisses sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Nacktheit in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich verboten. Maximal kann es eine Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit) werden. Und das ist sehr unwahrscheinlich, weil ein Jemand der ihn vielleicht doch mal sehen könnte noch keine Allgemeinheit darstellt.

Wäre generell verboten. Sieht dich einer kann er dich anzeigen


MilesBenny  25.10.2021, 07:56

Wo steht das geschrieben?

Lediglich bei einer Belästigung wird es Strafbar.

Dann käme es zwar zur Anzeige, aber auf Grund seiner Minderjährigkeit fällt alles unter den Tisch.

maribi  23.10.2021, 07:48

Nein, es gibt kein Gesetz welches Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Und Anzeigen kann man jemanden allein deswegen schon gar nicht. Es kann maximal zu einer Ordnungswidrigkeit werden (Belästigung der Allgemeinheit), was keine Straftat ist, die man anzeigen könnte. Und "Einer" ist auch noch keine Allgemeinheit. Darüber kann man reden, wenn er nackt durch die Fußgängerzone läuft.

maribi  23.10.2021, 12:10
@MoritzDerGrosse

Nein, man informiert das Ordnungsamt. Das ist was anderes als eine polizeiliche Anzeige

MoritzDerGrosse  23.10.2021, 15:32
@maribi

Junge das nennt man Ordnungswidrigkeitenanzeige! Informier dich Mal gefälligst

Kasimir87  22.10.2021, 22:07

Er ist noch nicht strafmündig.sonst ja

HornyBoy819 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 22:04

Mich kann aber keiner sehen

MilesBenny  25.10.2021, 08:05
@HornyBoy819

Kamerad "Zufall" lässt alles sehen.

Deshalb sei Dir nicht zu sicher.

Ich als Spaziergänger würde mich schon sehr wundern, warum ein Jüngelchen in Deinem Alter, unbekleidet herum läuft.

Ich würde in erster Linie daran denken das dir etwas zugestoßen sein könnte oder eine Straftat vorliegt.

Sieh es mal so!

Somit wäre erst mal eine Aussprache mit dir fällig oder es würde meinerseits ein Telefon bei der zuständigen Polizei klingeln.