Leute?

3 Antworten

Sollte dein Erzeuger das tatsächlich getan haben, dann wirst du ihn als erstes mal anzeigen müssen.

Das Jugendamt ist keine Wohungsvermittlung und auch keine Kinder-weg-nehm-Organisation.

Bei Strafrecht geht es mit Polizei und Anwälten vorann.

Du solltest damit zuerst zur Polizei gehen