Lehrer berichtet meinen Eltern von meinem Sexleben

10 Antworten

Nein sowas darf dein Biolehrer nicht machen! Allein der Klasselehrer darf mit deinen Eltern über so ein Thema reden, selbst dann sollte er gewisse Grenzen NICHT überschreiten. Max kann ja nichts dafür,dass euer Biolehrer da mitgehört hat- ich finde wenn ein Lehrer anfängt sowas mit zu "lauschen" sollte man eher zum Vertrauenslehrer gehen und sagen,dass euer Biolehrer zu hört... :D? Verstehst du was ich meine? Du bist 16 und alt genug selber über bestimmten Thema zu entscheide! Heutzutage haben schon Kinder mit 13 Sex also find ich persöhnlich mit 15,16 (bin selber 15) nicht schlimm,wenn man in diesem Alter sein erstes mal hat,wenn man sein Partner schon eine weile kennt und du dich dabei gut fühlst ist doch alles easy :D Ich glaub,wenn ihr schon zsm wart bevor er 18 wurde also er 17 war wo ihr zsm gekommen seit hat er sich nicht "strafbar" gemacht aber bin mir nicht sicher!

Ich hoffe es löst sich alles von auf! :D

Hallo, LucaJolie. Zwischen 16 und 17 dürfen auch Leute über 21 Jahren mit der betreffenden Person Sex haben ohne sich strafbar zu machen - euer Ding ist also absolut legal und geht den Lehrer einen Sch...dreck an. Er hat darüber auch nicht mit deinen Eltern zu reden. Du darfst es ihm VERBIETEN! § 182 Abs. StGB Davon ab, halte ich ihn für einen leicht perversen Menschen, wenn er so spitz auf solche Jungsgespräche lauscht...

Das ist deine Entscheidung nicht seine

Nein um Gottes willen darf er nicht. Das ist absolut privat und er hat keinen (berechtigten) Grund deine Eltern anzusprechen schon garnicht wenn er es nur nebenbei gehört hat! Du darfst Sex haben, wäre es rauchen dann dürfte er es vielleicht aber was du machst ist deine Sache, das können dir nicht mal die Eltern verbieten.


MHSAB  09.01.2015, 22:27

Bis sie 18 ist dürfen ihre Eltern ihr das Meiste verbieten

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TheGoodOne  16.01.2015, 13:34
@MHSAB

Nein, das ist ein Irrglaube, der sich bei vielen eingebrannt hat. Auch Kinder und vor allem Jugendliche haben Rechte, die ihnen selbst die unfehlbaren Eltern nicht nehmen dürfen.

Die Fragestellerin ist über 14 Jahre alt und hat damit ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht, ihr kann also weder ein Sexualleben noch ein Sexualpartner verboten werden. Sofern potenzielle Sexualpartner keine Gefahr für das Kindeswohl darstellen, kann der Kontakt nach dem Umgangsrecht ebenso wenig verboten werden.

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Hast du ihm gesagt , dass du darüber nicht reden möchtest ? Wenn du ihm das nicht ausdrücklich sagst und ihm auch nicht das Gefühl gibst du wüsstest was du tust, würde er dich auch in Ruhe lassen. Das hört sich für mich einfach nur nach einem Lehrer an der sich Sorgen macht und es ist deine Aufgabe ihm zu zeigen dass es dafür keinen Grund gibt .