Kind nach 8 Jahren in Obhut genommen wegen der Vergangenheit?

4 Antworten

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Das JA nimmt kein Kind in Obhut wegen eines angeblichen Virfalls mit einem Kind, das zu diesem Zeitpunkt nichtmal auf der Welt war.

Sie müssen beim Familiengericht eine Verfügung beantragen, da schaut ein Richter sich den Fall an.

Wenn das so stimmt, wie du es geschrieben hast, wird sich das aufklären.

Nimm dir einen Anwalt für Familienrecht und lass dich beraten

Ein Vorwurf vor 8 Jahren dürfte keine Rolle spielen.

Etwas anderes wären natürlich wiederholte Verurteilungen wegen Besitz und Verbreitung von eindeutig kinderpornografischem Material und einer Einschätzung der forensischen Klinik, dass ein sehr hohes Übergriffsrisiko besteht. Hier haben wir tatsächlich mal einer Mutter angedroht das Kind in Obhut zu nehmen, wenn sie das Kind nicht wirksam vor dem getrennt lebenden Kindesvater schützt.

Aber doch nicht wegen einem einmaligen unbelegten Vorwurf vor 8 Jahren!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ziemlich sicher wird das nicht der einzige Grund sein. Auch das Jugendamt kann nicht tun was es will sondern muss sich am ganz strenge Vorgaben halten.

So wie du es beschreibst handelt es sich ja um einen Fehler der aufgeklärt werden muss und der relativ einfach aufzuklären ist. Dafür gibt es Anwälte und Gerichte. Jedoch sind die Geschichten meistens nicht so wie sie erzählt werden...