Kann es sein, dass Cybersex mit Jugendlichen nicht strafbar ist?

6 Antworten

Ist strafbar ( https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/sexualstrafrecht-im-internet-sexting-cyber-grooming-belaestigung/ ), beste methode um den Pervs mal richtig angst einzujagen:

Kopiere folgende Nachricht und füge Sie als Antwort auf jede Nachricht ein:

Und noch einer ins Netz gegangen :))) Ich habe deine IP geloggt (Siehe hier: https://tinyurl.com/y9yyp3me ) und werde sie jetzt an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterleiten wegen Verstoßes gegen § 182 des Strafgesetzbuches ( https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html ). Ja, was du hier machst ist sexueller Missbrauch und ist strafbar und Nein, du bist hier nicht anonym. Viel Spaß beim Anwalt!
Woher ich das weiß:Recherche

SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:39

Die brauche ich nicht zu loggen, das macht Knuddels. Was nur Spaß macht, wenn man nicht wie ich, über VPN online ist. Meine IP nutzen aktuell entspannte 1232 Personen. Und es werden keine IPs geloggt, weil die über RAM laufen...

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlung

Daraus werde ich auch nicht wirklich schlau...

Weil das pass nicht auf mein Beispiel.

Also dieses: https://www.bilder-upload.eu/bild-d0c55d-1565766914.png.html

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:51
@RoteSchorle00

Quatsch. Mach mal aus Deinem Handy einen Hotspot. Alle die sich da einwählen, haben die IP von Deinem Handy. Bei den VPNs ist das dasselbe Prinzip. Das ist nur eine Weiterleitung der Daten. Wenn du zum Beispiel bei Knuddels gesperrt wirst, dann ist die IP vom Router gesperrt und alle an dem Ding können sich dann über diesen Router nicht mehr einloggen.

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MartinWeidelt  14.08.2019, 13:03
@RoteSchorle00

Es geht nur darum den Leuten ein bisschen Angst zu machen und sie sich damit vom Hals zu schaffen

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Ich bin nicht der Meinung dass das verboten ist solange du sie nicht zu irgendwelchen sexuellen Handlungen direkt bringst.

Nacktbilder sind nicht unbedingt Pornographie, da muss man aufpassen. Verlangen ist natürlich illegal, fragen kann man aber unter Umständen.

Nun, du kannst natürlich vor Gericht bzw. der Polizei immer sagen du wolltest das nicht und wurdest gezwungen, dann wirds für den alten aber brenzlig.


SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:17

https://www.bilder-upload.eu/bild-d0c55d-1565766914.png.html

Hab hier mal ein Beispiel hoch geladen. Hab das auch oben in die Frage gesetzt, aber das muss erst geändert und freigeschaltet werden. Der Typ ist 30.

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Leon55667  14.08.2019, 09:20
@SandraSandi

Naja du hast nicht mit einem Wort geschrieben, dass du das nicht möchtest, also ist es auch nicht strafbar. Aber das was du machst geht schon eher in Richtung strafbar.

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:23
@Leon55667

Nö. Ich gebe mich ja nicht als jemand aus der wirklich existiert. :-) Und das Vortäuschen einer Straftat gegenüber einer Zivilperson ist auch nicht strafbar. :D

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Leon55667  14.08.2019, 09:26
@SandraSandi

Laut deiner Frage, klingt es so als wärst du weder 15 noch weiblich, aber gut.

Das Vortäuschen einer Straftat?! Macht ja Sinn!

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:28
@Leon55667

Ja: Beispiel. Ich gehe zu Dir und sage Dir: Hey! ich verkaufe meine meine Frau an einen Puff in China! Dann ist das vollkommen egal, solange ich das weder vorhabe noch mache. Allerdings würdest Du Dich strafbar machen, wenn ich das glaubhaft vermittelt hätte und das nicht zur Anzeige bringen würdest. Strafbar wäre es, wenn ich zu einer Behörde gehen würde, die Anzeigen engegen nimmt, also Polizei und denen gegenüber eine Straftat einräumen würde, die ich weder begangen habe noch vorhabe. :D

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Leon55667  14.08.2019, 09:30
@SandraSandi

Nun da liegst du Falsch, denn du würdest dich mit dieser Aussage Strafbar machen.

Wenn ich den Beweis hätte das du das auch gesagt hast.

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:42
@Leon55667

Zeig mir das Gesetz. Ich beschäftige mich schon den ganzen Tag damit. Nichts gefunden. Das Vortäuschen einer Straftat ist nur eine Straftat, wenn man im Wissen, dass es keine Straftat gibt, oder geplant ist, zur Polizei rennt und eine Falschanzeige erstattet. Ich kann mich doch auch auf den Marktplatz stellen und Lauthals Joints zum Verkauf anbieten, solange ich nur Tabak in den Tüten habe. :D Wobe ich mich heute Morgen gefragt habe, ob es ein Betrug wäre, wenn ich Tabak als Gras verkaufe. :DD

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Leon55667  14.08.2019, 09:44
@SandraSandi

Nun.. ein Geständis ist nunmal auch eine Aussage und eine Falschaussage ist Strafbar.

Und es gibt genug Gesetze die dir das verbieten werden, glaub mal.

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:54
@Leon55667

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Zum Nachlesen. Du kannst einer anderen zivilen Person gestehen, was du willst. Sogar einen Mord. Natürlich, kann das Geständnis zu Deinen Lasten vor Gericht verwendet werden. Aber wenn es ein falsches Geständnis war, was du vor Gericht oder der Polizei nicht widerholt hast, bist Du aus m Schneider. Aber wenn du das falsche Geständnis vor Gericht widerholst machst du dich strafbar. Und wenn du in den Knast kommst, kannst du die gesamte Ermittlung und die Kosten für die Haft bezahlen.

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:59
@Leon55667

Aber ich glaube, das macht hier keinen Sinn. Einer von uns ist n bissi langsam, und ich glaube, das in nicht ich. :)

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Leon55667  14.08.2019, 10:00
@SandraSandi

Naja.. vielleicht musst du einfach nur lernen, im Gesetzbuch nicht direkt für jede Situation ein Gesetz steht. :)
Aber deshalb gibt es einen Anwalt damit Menschen wie dir geholfen werden kann, Gesetze zu verstehen. :)

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Leon55667  14.08.2019, 09:16

Und auch die Aufforderungen und Nachrichten kannst du als "Sexuelle-nötigung" deklarieren und als Belästigung.

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Es ist Strafbar aber wenn keiner eine Anzeige macht passiert da auch nix. Am besten die typen mit Gesicht aufnehmen und das ganze dann ins Netz stellen


SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:17

Wo ist denn das Gesetz?

https://www.bilder-upload.eu/bild-d0c55d-1565766914.png.html

Hier mal ein Beispiel.

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sebroco  14.08.2019, 09:20
@SandraSandi

Brauche kein Gesetz, es gab schon mehrere Leute die da vor Gericht gelandet sind und verurteilt worden sind weil die Eltern das zur Anzeige gebracht haben ( aus meiner Schule damals, aus dem Umfeld )

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:21
@sebroco

Klar brauchst du ein Gesetz. Ohne Gesetzesverstoß kein Urteil. Man kann niemanden rechtskräftig verurteilen, der kein Gesetz gebrochen hat.

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sebroco  14.08.2019, 09:23
@SandraSandi

Nö das sollen Anwälte und Richter machen, ich brauch das nicht

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:25
@sebroco

Du hast ja ein Gottvertauen. :o) Lass die Justiz doch machen was sie will. Warum auch nicht, klappt in Diktaturen ja auch. :))

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sebroco  14.08.2019, 09:27
@SandraSandi

Warum Gottvertrauen? Du hast meine Antwort anscheinend nicht richtig auffassen können. Ob ich das Gesetz kenne oder nicht hat mit dem Verfahren oder Gott nichts zutun

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SandraSandi 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 09:29
@sebroco

Ich sage es braucht ein Gesetz. Du sagst nö, sollen die Richter machen. Ich sag Du hast Gottvertrauen, du sagst, hab ich nicht richtig verstanden. :D

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sebroco  14.08.2019, 09:33
@SandraSandi

Also nochmal auf Deutsch für dich: Ich brauche das Gesetz nicht zu kennen den dafür haben wir eine Staatsgewalt die sich darum Kümmert und Die geltenden Gesetze in Deutschland kennt.

Das heißt nur das ich persönlich die Rechtslage nicht beurteilen kann und selbst wenn ich das könnte würde es nichts an deinem Fall Beispiel ändern.

Rogger ?

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Okay Kinder. Ich bekomme hier keine brauchbare Aussage. Wende mich besser mal an einen Anwalt, oder an eine Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch. Kostet zwar n bissi was, aber dann weiß ich wenigstens was. :o)

Muss jetzt wieder ungeschützt ins Internet, weil sonst geht Netflix nicht. :D