Kann ein „sklave“ seinen herr anzeigen?
Also wenn jetzt jemand bdsm praktiziert und sklave ist.
kann der dann eine anzeige wegen Körperverletzung, freiheitsberaubung usw machen?
7 Antworten
Grundsätzlich immer dann, wenn der vereinbarte Rahmen verlassen wurde und z. B. der "Sklave" zu Schaden gekommen ist.
Auch BDSM basiert auf dem Vertragsrecht. Es ist eine Dienstleistung. Wenn dessen Grenzen überschritten werden, sind die Leistungen, bzw. Schädigungen einklagbar.
Schau in den § 228 StGB.
Natürlich, wenn der vereinbarte Rahmen verlassen wurde oder sonst etwas passiert ist. Das "sklave sein" ist ja Teil des..."Spiels" man ist ja nicht (jedenfalls nicht beim echten BDSM) wirklich sklave und hat keine rechte mehr. Man ist immer noch ein eigenständiger Mensch mit allen Rechten die jeder andere hat.
Ja, klar kann er das.
Ein Satz, der das gut ausdrückt ist:
"Der Dom steht immer mit einem Bein im Knast!"
Heisst:
Solange es gut läuft und man sich versteht, gibt es keine Probleme.
Wenn es aber mal zu richtig Stunk oder gar einem unschönen Ende der Beziehung kommt, ist gar nicht so selten, dass Sub/Passiv seinen (Ex)Dom/Aktiv anzeigt.