Ist Sex mit Tieren vergewaltigung oder Tierquälerei?

2 Antworten

Sex mit Tieren ist rechtlich gesehen wie Sex mit Menschen - nur weniger streng.

Sprich:

  1. Man kann einfach miteinander legal Sex haben.
  2. Man kann den (tierischen oder menschlichen) Partner vergewaltigen.
  3. Man kann dabei das Tier quälen bzw. den Menschen körperlich verletzen.

Das ist alles möglich, es ist von der Handlung wie auch der rechtlichen Bewertung unterschiedlich, und was es konkret ist, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Da gibt es keinen Automatismus, dass Sex immer dieses oder jenes ist ...

Hier eine Erläuterung der Rechtslage bei Sex mit Tieren, warum das nicht verboten ist, und warum fast alle darüber irren: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-mit-tieren-illegal-2#answer-530291248


jalvi  17.07.2024, 14:41

Sodomie/ zoophilie ist seit 2012 wieder generell verboten. Weil Sex zwischen Mensch und Tier immer als artwiedrig gilt

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Libertinaerer  17.07.2024, 14:47
@jalvi
Sodomie/ zoophilie ist seit 2012 wieder generell verboten.

Falsch.

Weil Sex zwischen Mensch und Tier immer als artwiedrig gilt

Das spielt keine Rolle.

Wer lesen kann, und dafür habe ich den erklärenden Beitrag verlinkt, ist klar im Vorteil.

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jalvi  17.07.2024, 14:54
@Libertinaerer

Das steht egal wo man online nachliest. Sex mit Tieren ist seit 2012 wieder verboten

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Libertinaerer  17.07.2024, 15:29
@jalvi
Das steht egal wo man online nachliest. Sex mit Tieren ist seit 2012 wieder verboten

Nein, das steht nur dort, wo irgendwelche rechstunkundigen Trottel meinen, ihren Unsinn abladen zu müssen.

Und dort, wo bequeme und oder im Textverständnis Benachteiligte den bei diesen Trotteln gelesenen Unsinn einfach wiederholen, anstatt vorher mal zu überprüfen, ob es stimmt.

Es gibt nämlich durchaus Fundstellen im Netz, wo es korrekt steht. Es ist also keineswegs egal, wo man schaut.

Da wären z.B.:

  1. Das Gesetz selbst.
  2. Das Bundesverfassungsgericht, das das Gesetz denjenigen erklärt hat, die wider Erwarten Textverständnisschwierigkeiten beim Lesen des eigentlich sehr deutlichen und unmissverständlichen Gesetzestextes haben.
  3. Oder Rechtsanwälte wie z.B. Udo Vetter, der nochmal in eigenen Worten erläutert, was das BVerfG gesagt hat. Zur Sicherheit. Damit es auch wirklich alle verstehen.

Denn offensichtlich gab - und gibt - es da großen Bedarf...

... und entsprechend zitiere ich im bereits verlinkten Beitrag, Gesetz, BVerfG und RA Vetter, in der Hoffnung/Erwartung, dass es, zusammen mit meiner eigenen Erläuterung, jeder versteht, der es liest.

Also: Bitte lesen! Danke.

Und wenn Du dann immer noch glaubst, was Du hier freiweg behauptest, dann lies es nochmal. Solange, bis Du es verstanden hast.

Oder bitte eine intelligente Person aus deinem Umfeld, es dir zu erklären.

Mitunter könnte auch eine andere Herangehensweise an den Text helfen. Eine, die davon ausgeht, dass Du falsch liegst.

Und Du hast ja bei deiner Antwort auch diesen unsäglichen JuraForum-Artikel verlinkt.

Mach dir doch mal den Spaß, und schau einfach mal nach, was in den Paragrafen wirklich steht, auf die der Autor Bezug nimmt (§ 183a StGB, § 184a StGB und § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG). Es fällt "sofort" bis "bei genauerem Hinsehen" auf, dass das nicht zusammenpasst. Und wenn es einem nicht auffällt, dann sollte man öffentlich besser nichts dazu schreiben ...

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jalvi  17.07.2024, 15:54
@Libertinaerer

Du hast mich jetzt an zwei Stellen als minderbemittelt hingestellt, so bringst du mich ganz bestimmt nicht dazu, da mehr Energie zu investieren als ich für nötig befinde.

Ob verboten oder nicht es ist abartig Sex mit einem Individuum zu haben, dass nicht klar sein Einverständnis dazu geben kann.

Wenn ein Mensch das ist, weil beispielsweise unter drogen, ist es Vergewaltigung. Ein Tier kann das Einverständnis nicht geben, weil es den Sachverhalt nicht versteht und nicht sprechen kann, also ist es im übertragenen Sinn Vergewaltigung und Vergewaltigung ist verboten

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Libertinaerer  17.07.2024, 16:32
@jalvi
Du hast mich jetzt an zwei Stellen als minderbemittelt hingestellt

Nein. Offensichtlich "minderbemittelt" war der Autor des von dir verlinkten Artikels im JuraForum.

Aber bequem ist es schon, einfach zu glauben, was man im Internet liest, ohne es selbst zu überprüfen - spätestens wenn man darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es nicht stimmt.

Und zwar spätestens nach dem ersten Mal.

Dass es dafür mehrerer Anläufe bedarf, ist überflüssig und ärgerlich ...

... und man könnte ja auch mal einfach nachfragen, wie das mit dem gelesenen XYZ zusammenpasst, bevor man einfach die falsche Behauptung wiederholt.

Ob verboten oder nicht es ist abartig Sex mit einem Individuum zu haben, dass nicht klar sein Einverständnis dazu geben kann.

Das war a) nicht die Frage, b) nicht die Antwort und c) ebenfalls falsch. Tiere kommunizieren ziemlich viel. Auch mit Menschen. Nur eben non-verbal. Wenn das jemand nicht verstehen sollte, muss und wird es ggf. ein Richter dolmetschen. ^^

Wenn ein Mensch das ist
  1. Du musst hier nicht wüst Fälle konstruieren. Die Rechtslage mag dir nicht gefallen, aber sie ist eindeutig. Da hilft auch kein "Aber beim Menschen ..."
  2. Tiere sind keine Menschen. Das ist der Grund warum wir ggf. "Kalbsfilet" zum Mittagessen zubereiten, aber nicht "Kinderschnitzel".
also ist es im übertragenen Sinn Vergewaltigung und Vergewaltigung ist verboten
  1. Siehe BEIDE Punkte oben.
  2. Vergewaltigung ist eine Handlung, bei der jemand zu einer (bestimmten) sexuellen Handlung gezwungen wird. Da es verboten ist, ein Tier zu (artwidrigem) Sex zu zwingen, entspricht die Rechtslage ungefähr der beim Menschen. Also kein Grund, sich zu beschweren.

Worüber DU dich beschweren möchtest, sind sexuelle Handlungen zw. Tier und Mensch, die NICHT erzwungen sind.

Das ändert aber nichts daran, dass das nicht verboten ist und weder (im übertragenden Sinn) "Vergewaltigung" ist, noch "Tierquälerei.

Und DARUM ging es in der Frage.

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Beides. Abartig, ekelhaft, ekelerregend und vollkommen hirnverbrannt sind noch Adjektive, die dazu kommen.