Ist Sex mit der Tante verboten?
Hi, bin 23 Jahre und die Frau um die es hier geht ist meine 27 Jahre alte Tante (ihre Mutter war nochmal im Rest des Lebens schwanger). Meine Eltern sind geschieden, mit meiner Mutter habe ich keinen Kontakt mehr und mein Vater ist mit der Beziehung einverstanden .Als ich aus dem Haus meiner Eltern ausgezogen bin, bin ich erstmal bei ihr untergekommen. Nach der Zeit die ich bei ihr wohnte sind wir uns dann näher gekommen und sind nun in einer Art "Beziehung". Wir tun halt auch das Übliche wie in einer Beziehung (Küssen, in einem Bett schlafen,etc.). Ich denke Sie will auch den Sex weil sie mich oft anmacht, ich traue mich aber nicht weil ich mir nicht sicher bin ob es legal ist.Sie ist nur angeheiratete weswegen ich denke es ist legal eine Beziehung, mit Sex, mit ihr zu haben. Könntet ihr mich aufklären
Danke im voraus
6 Antworten
Völlig legal sowas.
Mit angeheirateten ist es völlig legal. Mit diesen ist man nicht verwandt, sondern nur verschwägert.
Mach dich ran an die Frau ihr wollt es doch beide und es ist ja auch nicht strafbar wenn es ihe nur verschwägert seid😁
Viel Spaß euch zwei😋
Nein, das ist natürlich nicht verboten. Solange sie wirklich nur angeheiratet- und keine Blutsverwandte ersten Grades ist, ist alles in Ordnung.
sex mit der tante ist völlig legal. nur sex mit blutsverwandten ersten grades ist verboten.
Auch nur ungeschützten vaginaverkehr ^^ anal darfst deine Schwester nehmen
Das ist falsch was du sagst... Der genaue Wortlaut im stgb ist beischlaf und die rechtliche Definition von beischlaf ist:
das zur Zeugung geeignete (auch das nicht vollständige) Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan. Im Strafrecht Tatbestandsmerkmal der Blutschande, Vergewaltigung und Verführung. Beiwohnung, ist die Vereinigung der Geschlechtsteile von Mann und Frau.
Analsex oder oralsex erfüllt nicht die Kriterien von beischlaf und ist somit legal nur wenn ein Kind entstehen kann ist es verboten
Inzestkinder züchten soll verhindert werden das ist der einzige grund für das Verbot sonst gilt sexuelle selbstbestimmung
Mit kondom oder Pille oder sogar beides, ist es nicht mehr zur Zeugung geeignet also Verhütet kannst auch dein Spaß haben mit deiner Schwester
Ansonsten gilt: wo kein Kläger dort kein Richter ;) erst ab der Schwangerschaft kann also im Regelfall die Straftat bewiesen werden und in Deutschland ist man so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist! Rechtsstaat nennt sich das ;)
Strafgesetzbuch | Jetzt kommentieren
Stand: 20.10.2019
Besonderer Teil ()
Zwölfter Abschnitt (Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie)
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Wie es aussieht mit Pille und/oder Kondom Ja
Ich kann versichern ist sie nicht