Ist es sexuelle Belästigung, wenn man einer Frau intime Fragen stellt, sie diese beantwortet obwohl man schreibt, dass sie die Fragen nicht beantworten muss?

7 Antworten

Nope! Wenn du ihr solche Fragen stellst, ihr das unangenehm ist, sie dir das das sagt und du machst weiter, dann ist es eine Belästigung. Sagt sie dir nichts oder geht auf diese Fragen ein, dann bist du save!

Inhaltlich handelt es sich bei sexueller Belästigung um konkretes,  sexuell bestimmtes  Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer  Würde verletzt fühlt. [9] Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem  sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw.  beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von  Repressionen. In der Abgrenzung von  angemessener erotischer Annäherung (Flirten) und sexueller Belästigung sind sich Männer und Frauen in  Deutschland weitgehend einig. [9]

Quelle: Wikipedia

Natürlich. Wenn sie sich belästigt fühlt, dass sie jemand solche Sachen fragt.

Ich möchte auch nicht gefragt werden "Hast du einen **** ******?" Auch wenns dann heißt " Du musst nicht antworten".

Was sexuelle Belästigung ist und was nicht, entscheidet das potentielle Opfer. Im Zweifelsfall muss nur ein Richter davon überzeugt werden.


Angststreifen02 
Beitragsersteller
 07.06.2021, 18:52

Krank

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Andrastor  07.06.2021, 19:22
@Angststreifen02

So funktioniert das Rechtssystem, zumindest in Deutschland, Österreich und den USA soweit ich weiß. Wenn ein/e Richter/in davon überzeugt werden kann, dass eine Handlung eine sexuelle Belästigung gewesen ist, kann sie als solche geahndet werden.

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Cublin  07.06.2021, 19:37
@Andrastor

Wobei ich mal in Frage stellen würde, ob du mit dieser Anzeige allein vor ein Gericht kommst und selbst wenn, was dabei rumkäme außer einer Verwarnung o.ä.

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Wassermann3500  07.06.2021, 19:58
@Cublin

Hab gerade ein wenig recherchiert: Anscheinend ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn es körperlichen Kontakt oder Beleidigungen gegeben hat. Sexistische Witze beispielsweise sind also nicht gerichtlich strafbar, da kann auch der Richter nichts machen (zumindest in Österreich)

Dennoch haben Frauen und Mädchen natürlich das Recht, sich gegen derartige Handlungen zu wehren und es gibt dafür entsprechende Beratungsstellen.

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Nein, ist es nicht..