Ist es legal wenn eine 16 jährige und ein 26 jähriger zusammen sind und sex haben usw.?
3 Antworten
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Hey du, Jaein..
Also im Prinzip ist es erlaubt, sogar wenn ein/e 14 Jährige/r GV mit eine/m 60 Jährige/n hat.
Solange die Eltern es erlauben, man zu nichts gezwungen wurde und keine Manipulation zwischen steht, ebenfalls wenn niemand überredet wurde.
Liebe Grüße
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Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen GV haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal GV haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist.
Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach § 182 Absatz 2 StGB darf ein Erwachsener, auch wenn er Geschlechtsverkehr mit dem Jugendlichen haben darf, kein Geld dafür bezahlen. Anderenfalls wird er ebenso mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kinder unter 16 Jahren müssen die Erlaubnis der Eltern haben, um mit jemanden zu Schlafen, der Älter ist.
Da meine "Antwort" - auch bei "sogar wenn ein/e 14 Jährige/r GV mit eine/m 60 Jährige/n hat." Gekennzeichnet war. :)
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Wie du dir das mit der Erlaubnis der Eltern einfach ausgedacht hast. Das steht da überhaupt nicht drin: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html.
Außerdem gibt es Gegenbeispiele. Hier: https://m.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/er-hatte-sex-mit-seiner-schuelerin-14-freispruch-fuer-bonner-lehrer-69182618.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F war die Mutter auch nicht einverstanden. Aber das hat keine Auswirkungen.
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Eben doch, wenn eine 14 jährige Person mit einem 40 jährigen schlafen wollte, muss die Einverständnis haben, ansonsten ist es Illegal.
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Und warum widerspricht dann der von mir verlinkte Fall deiner Regelung?
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Ja, ist vom StGB klar abgedeckt und somit erlaubt, unter Berücksichtigung der in den Paragrafen aufgeführten Regelungen diesbezüglich.
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Ja das ist legal, solange keinerlei Manipulation stattgefunden hat, d.h. kein Überreden zum Sex.
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Ich habe schon oft gelesen das manche sagen ja und manche nicht deswegen interessiert mich das echt was nun stimmt.
Danke für deine antwort
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Ich habe mich damit lange beschäftigt. Sex erlaubt, Pornografie verboten.
Die Eltern müssen es nicht erlauben.