Ist es erlaubt im auto auf einem öffentlichen Parkplatz zu masturbieren?
9 Antworten
Das kommt darauf an. Es haben Dich ja schon mehrere auf den 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) verwiesen. Danach ist es strafbar wenn:
a) eine sexuelle Handlung vorliegt (das ist in dem Fall gegeben)
und gleichzeitig
b) dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt wird.
Es muss beides erfüllt sein. Und der Punkt b) meint, dass wenn Du das demonstrativ mit offener Tür tagsüber mitten auf einem vollen Parkplatz machst, wenn Du es womöglich sogar darauf anlegst erwischt zu werden, dann ist das was anderes als wenn Dein Auto hinten unterm Baum in einer ruhigen Ecke steht oder wenn es nachts ist und der Parkplatz im Grunde leer ist.
Selbst wenn Dich dann jemand erwischt und sich gestört fühlt, kannst Du glaubhaft argumentieren, dass Du damit gerechnet hast, dass Dich keiner erwischt (sprich dass Du nicht absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis hervorrufen wolltest)
So ist es. Nacktheit ist nicht verboten. Egal ob sich jemand dadurch stört oder nicht. Zumindest solange es keinen sexuellen Kontext hat.
Solange du niemanden störst/belästigst (auch durch den Anblick deiner Aktivitäten) kannst du es (fast) überall tun. Wenn doch, kann's auch (fast) überall Ärger geben.
Masturbieren im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz kann nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten, wenn es von anderen gesehen wird. Das kann eine Anzeige oder Strafe nach sich ziehen. (;
Auf einem öffentlichen Parkplatz kann das Erregung öffentlichen Ärgernisses sein. Auf einem privaten Supermarkt-Parkplatz hingegen ist das nicht nur Erregung öffentlichen Ärgernisses, sondern kann auch zu einem Hausverbot oder Platzverweis führen.
Nur auf deinem eigenen Parkplatz oder besser noh in deiner eigenen Garage darfst du das ungestraft machen.
Quelle : Chatgpt
In Deutschland kann das Masturbieren im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz rechtliche Konsequenzen haben, wenn es von anderen Personen wahrgenommen wird. Es könnte als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) oder als Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG) gewertet werden.
Entscheidend sind zwei Faktoren:
1. Öffentlichkeit: Wenn das Auto gut einsehbar ist oder jemand dich beobachtet, kann es problematisch werden.
2. Erregung oder Belästigung anderer: Wenn sich jemand gestört oder belästigt fühlt, kann das eine Anzeige nach sich ziehen.
Wenn du dafür sorgst, dass niemand dich sieht (z. B. in einem abgeschiedenen Bereich mit zugezogenen Vorhängen oder verdunkelten Scheiben), ist es rechtlich weniger problematisch. Trotzdem bleibt ein gewisses Risiko, falls sich doch jemand beschwert.
Und selbst dann, also wenn die Tür offen steht und er es drauf anlegt, müssen die Leute noch verärgert sein. Wenn sie sich klatschend versammeln ist es auch schon wieder keine Straftat. Crazy, denn eigentlich könnte man legal nackt rumlaufen wenn es rein zufällig niemanden belästigt xD