Zusammen Masturbieren Alter?

6 Antworten

Mit welchem Alter darf man eigentlich zusammen masturbieren?

In jedem. Geht praktisch schon in der Kita los.

Es darf nur nicht jeder mit jedem. Großer Unterschied!

Absolut liegt da die Grenze (in Deutschland) bei 14 (andere Länder haben es anders gelöst - inkl. Österreich und der Schweiz). Ist wie beim "richtigen" Sex auch: Grundsätzlich dürfen U14 mit/vor allen die möchten, aber Ü14 machen sich strafbar, wenn sie mit/vor U14 Sex haben (bei geringem Unterschied in Alter/Entwicklungsstand, wird aber üblicherweise von "Strafe" abgesehen).

Vor 14 spielt das Alter des anderen Kindes keine Rolle. Da ist dann "nur" problematisch, wenn es nicht wirklich freiwillig war, sondern ein "sexueller Übergriff" vorlag.

Ich dachte immer, jemand anderes muss über 18 sein wenn er mit mir masturbieren will

Das gibt es nirgendwo in Europa, kennt man aber aus dem TV & Kino, da in Kalifornien und somit Hollywood die Altersgrenze bei 18 liegt.

ist das echt erlaubt? 😂😂

Natürlich - und offenbar noch weitaus erlaubter, als Du bis eben gerade dachtest. 😎

fände das weird

Nein, ist ganz normal: "Sexuelle Handlungen von Kindern werden in der Regel unter dem Blickwinkel, der Erfahrung und der Lebensweise des Erwachsenen betrachtet, verstanden und interpretiert. Sexualität wird dabei oft reduziert auf Fortpflanzung und den Genitalbereich. Die kindliche Sexualität ist dagegen weniger zielgerichtet und stärker durch Spontaneität und Ausprobieren gekennzeichnet.

Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Nur wenn eteas erlaubt sein sollte, heißt das ja noch nicht dass man das auch selber machen möchte.

Entweder beide unter 14 Jahre, oder beide über 14 Jahre. Ganz einfach.

Ein Freund und ich, nehmen wir mal an, waren gestern beide 13 und wir hatten Sex. Heute bin ich 14 geworden, und unser Sex ist verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Morgen wird mein Freund auch 14, und wir können wieder Sex haben.


Libertinaerer  22.08.2023, 15:07
Entweder beide unter 14 Jahre, oder beide über 14 Jahre. Ganz einfach.

Korrekt.

Aber ...

Heute bin ich 14 geworden, und unser Sex ist verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht.

... soooo schlimm ist es nun auch wieder nicht!

  1. Der im Gesetz vermerkte Strafrahmen betrifft Erwachsene. Bei Jugendstrafen steht nicht die Sühne der Schuld im Fokus, sondern die Erziehung. Infolge sind die möglichen Strafen wie auch Strafrahnen ganz andere.
  2. Eine Jugendstrafe - nicht im normalen Gefängnis abzusitzen sondern in Jugendstrafanstalten - ist da schon ganz schweres Geschütz! Da muss wirklich etwas sehr schlimmes geschehen sein (besondere "Schwere der Schuld") bzw. wenn wg. einer "schädlichen Neigung" des Jugendlichen normale Erziehungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen.
  3. Üblicherweise ist also schon beim weniger schlimmen Jugendarrest (in versch. Formen) Schluss ... wenn überhaupt. Denn:
  4. Hauptstrafe sind eben Erziehungsmaßnahmen - von "Verwarnung" über Sozialstunden bis Therapieauflagen.
  5. In einem Fall einer 13, der andere 14, würde üblicherweise nicht einmal das geschehen, da das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen bei geringem Unterschied im Alter/Entwicklungsstand vorsieht.
  6. Aber in so einem Fall wie von dir beschrieben, wäre selbst das nicht der Fall: Sind Zwei bei einer sexuellen Handlung noch unter 13 und einer wird dann 14, ist die gleiche Handlung dann nicht strafbar. Es fehlt schlicht an der für eine Strafbarkeit notwendigen Erheblichkeit.
Alloysius  22.08.2023, 15:40
@Libertinaerer

Für den 14jährigen wird bei 13/14 wohl keine Jugendhaftstrafe zu erwarten sein, jedoch liegt das letzte Wort in der jeweiligen Instanz bei einem Richter. Der hat zwar einen Strafrahmen, aber auch persönliche Moralvorstellungen, die er in sein Urteil einfließen lassen kann.

Libertinaerer  22.08.2023, 15:51
@Alloysius

Du bist bei Punkt 5, und wenn man einen derart verpeilten Richter käme, kann man zur Not einfach zur Berufungsinstanz gehen - sofern es sich angesichts der ohnehin lächerlichen "Strafen" überhaupt lohnt.

Dein Beispiel wird aber gemäß Punkt 6 meiner Liste behandelt: Es fehlt wie gesagt schlicht an der für eine Strafbarkeit notwendigen Erheblichkeit. Daran ändert auch die "Moral" eines Richters nichts.

BTW: "Moral" hat im Strafrecht nicht verloren. Ein Urteil mit "Moral" als "Begründung", ist ohnehin sinnfrei ...

Hab damals im Alter von 9-15 mit verschiedenen Freunden gewichst (gegenseitig) und hat nie einen interessiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab 14 gilt in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung. Deswegen darf ein 14 jähriger Sex haben mit jedem über 14. Es gibt ein paar wenige Einschränkungen, die es evtl für jemanden, der volljährig ist schon strafbar macht aber danach hast du ja nicht gefragt...