Ist es eine Straftat wenn ein 20 jähriger mit einer 13 jährigen verkehren möchte?

9 Antworten

Kommt darauf an.

Grundsätzlich ist bereits der Versuch ist strafbar (§ 176 StGB). Ein Adressaustausch reicht aber noch nicht aus. Es muss schon den Versuch einer konkreten Verabredung geben.

Wenn Du denn wirklich 13 bist.

Wenn Du 14+ bist, "ist der Versuch nur in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind."

Sollten die Nacktbilder pornografisch sein (Erektion), wäre das zusätzlich noch ein Verstoß gegen § 184 StGB.


Leade2503 
Fragesteller
 03.02.2021, 09:20

Und was wenn ich ihn in ein Treffen bringe und die Polizei dort auf ihn wartet? Geht das? Weil die Polizei nimmt diesen Fall irgendwie nicht ernst genug

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Libertinaerer  03.02.2021, 09:22
@Leade2503
Weil die Polizei nimmt diesen Fall irgendwie nicht ernst genug

Dann hat das seine Gründe.

Du bist 14+?

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Leade2503 
Fragesteller
 03.02.2021, 09:27
@Libertinaerer

Aha also ein 20 jähriger darf mit einem 13 jährigen verkehren wie er will

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Libertinaerer  03.02.2021, 09:28
@Leade2503

Nein.

Aber ein 20-Jähriger darf einvernehmlich mit einer Ü14 verkehren wie sie wollen, selbst wenn sie behauptet, sie wäre 13.

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Leade2503 
Fragesteller
 03.02.2021, 09:32
@Libertinaerer

Also wenn er mit mir ein Treffen ausmacht und er denken wird das er mit einem 13 jährigen sex haben wird und er zum Treffen kommt. Ist das nicht strafbar?

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Libertinaerer  03.02.2021, 09:36
@Leade2503

Korrekt.

Die oben (bzw. im Gesetz) erwähnte Ausnahme bezieht sich nicht auf eine Verabredung oder gar Sex, sondern auf das "Einwirken" mittels "Schriften" (wie eben z.B. verschickte Pornos).

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Libertinaerer  03.02.2021, 09:53
@Leade2503

In dem Szenario hat nunmal niemand Sex mit 13-Jährigen!

Du darfst aber gerne Jura studieren, um die rechtswissenschaftlichen Hintergründe dieser Regelung zu verstehen!

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Leade2503 
Fragesteller
 03.02.2021, 10:15
@Libertinaerer

In Deutschland muss es erst ein Kind dran glauben, dann wird erst was gemacht...

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Libertinaerer  03.02.2021, 10:17
@Leade2503

Nein, denn bereits "der Versuch ist strafbar".

Nur ist HIER weit und breit kein Kind zu sehen.

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Libertinaerer  03.02.2021, 13:42
@Leade2503

Ändert praktisch auch nichts.

Die untere (und überhaupt einzige) Altersgrenze für Sexualpartner von Ü14 ist 14. Ob der Ü14 dann nun 14 Jahre + 1 Tag oder 14 Jahre + 44 Jahre alt ist, ist grundsätzlich egal.

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Leade2503 
Fragesteller
 03.02.2021, 21:56
@Libertinaerer

Aber auch steht im 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB . Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 5. Bei Taten nach Absatz 4 Nummer 3 ist der Versuch nur in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.

Wie ist das zu verstehen?

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Wenn er dies realisiert ja.

der bloße Gedanke ist nicht strafbar


Leade2503 
Fragesteller
 02.02.2021, 22:16

Es war auf eine dating platform und der 20 jähriger hat ein Nacktbild von ihm geschickt

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TheJudgement  02.02.2021, 22:18
@Slothd3mon

Nein, das ist keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne. Aber § 176 StGB kommt in Betracht.

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Slothd3mon  02.02.2021, 22:21
@TheJudgement

Ich würde dann noch eher zu 184 StGB tendiere

da beim 176 eine Handlung vollzogen werden müsste, sehe ich beim Bilder senden nicht zwingend.

176 ist aber auf jedenfall einschlägig

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TheJudgement  02.02.2021, 22:44
@Slothd3mon

Naja, bei § 176 Abs. 4 Nr. 3a StGB reicht ja ein Einwirken ... um zu... das ist ein Delikt mit überschießender Innentendenz. Er hätte statt Nudes auch Pferdebilder schicken können, wenn die Absicht vorlag, damit ein Sextreffen zu arrangieren, kommt § 176 Abs. 4 Nr. 3a StGB eben in Betracht. Dass auf der anderen Seite ein Erwachsener sitzt, den derjenige irrig für ein Kind hält, ist seit 13.3.2020 für Abs. 4 Nr. 3 ohne belang für die Versuchsstrafbarkeit (s. Abs. 6 Satz 2).

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Nur, wenn er es auch tut. Die Nacktfotos zu schicken war allerdings strafbar.

Dran denken ist nicht illegal

Wenn man es wirklich tut schon.

Ja, das ist es.


Slothd3mon  02.02.2021, 22:13

Naja die Frage ist ja da es Konjunktiv. Da reine dran denken wäre nicht strafbar :D nur der Versuch bzw die Umsetzung schon

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