In der Natur pinkeln?

7 Antworten

Hallo bayern2000,

wegen des Moments selbst könnte eine Gemeinde ein Verwarnungsgeld aussprechen. Das sind keine hohen Beträge - und hier darf gerne die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen.

Das Rentnerpaar könnte Euch noch ein sog. öffentliches Ärgerniss nachsagen (§183a StGB). Dazu müsste eine sexuelle Handlung vorliegen (das wäre beim Pipimachen in meinen Augen nicht der Fall), aber auch eine Absicht, ein solches "Ärgernis", herbeizuführen (in meinen Augen auch nicht der Fall).
[Quelle: https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses]

Umgekehrt haben die beiden Euch beobachtet und gefilmt. Abgesehen, dass Ihr Euer Recht am Bild geltend machen könnt, sind die Aufnahmen ohne Euere Zustimmung von einer sehr privaten Körperregion gemacht. Hier kann das "Up-Skirting" greifen, nach dem es verboten ist oder sein wird, solche Aufnahmen zu machen. In meiner Rechtsauffassung spielt da keine Rolle, ob es um Beweisaufnahmen zu etwas ging.

Da ist durchaus eine Strafanzeige gegen das Rentnerpaar - und besonders gegen die Person, die die Aufnahme gemacht hatte - möglich. Im Raum steht da ein Eingriff in Eure persönliche Sphäre, die auch dann gegeben ist, wenn ihr irgendwo draußen seid, gesehen werden könnt - aber so einen Moment nicht im anderen Menschen notwendigerweise teilt.

In meinen Augen macht es Sinn, dass Ihr bei einem Rechtsanwalt das Thema vortragt. Er kann Euch sagen, wie Ihr am besten vorgeht - und könnt ihm alle Vorgänge, die Euch erreichen sollten, zukommenlassen. Und zunächst müsste man Euch ermitteln - und wenn kein Gesicht von vorne zu sehen war, darf das auch schwierig sein.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

was auf euch zukommt wenn er wirklich anzeige erstattet? ein verwarnungsgeld wegen einer ordnungswidrigkeit (kein bussgeld, ordnungsgeld) von 30 €. Die müsst ihr allerdings nicht zahlen, ihr braucht auch keine rechtschutzversicherung egal ob ihr schulden habt oder kein einkommen - jeder anwalt wird euch direkt helfen denn er weiss, ihr bekommt demnächst geld.

Wenn jemand ohne eure zustimmung videoaufnahmen von eurem höchstpersönlichen intimbereich macht und diese dann weiter verbreitet (er will es ja an die polizei als beweis abliefern) somit zeigt er es dritten personen dann steht euch ein schmerzensgeld von mehreren 1000 € zu. ladet er es einmal ins internet hoch, auch wenn er es direkt wieder löscht, steht euch mindestens 10.000 € schmerzensgeld zu. Ihr könnt ihn deswegen anzeigen. das wär auch super, dann hättet ihr gleich mal die adresse wo dieser wohnt. dann verabreden wir uns, treffen uns, trinken so viel wie wir können und wenn wir so dringend pinkeln müssen dass wir es nicht mehr anhalten können dann gehe ich kurz allein zu dem an die tür, klingel und sobald er öffnet stürmen wir seine wohnung, dann hole ich meinen penis raus und pinkel ihm einfach rein *g*

Dann kannst Du direkt Gegenanzeige stellen, weil er eure Geschlechtsteile auf keinen Fall filmen durfte. Das ist eine Straftat.


Wilhelm225  10.08.2020, 23:58

Rentner, die pinkelnde Mädchen fotografieren und ihnen dann "Sexismus" vorwerfen. Unglaubwürdiger geht es kaum.

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Keine Sorge, wenn man(oder Frau) muss dann muss man halt. Daneben finde ich nur, wenn man sowas filmt:(.

Beweissicherung..ja nee is klar. Ein normaler Mensch schaut weg und geht vorbei.

Ähm.. die Geschichte ist irgendwie seltsam, nicht?

welchen Mehrwert hat es, wenn man weiss dass die Hose und Unterhose ausgezogen wird?

von daher passiert auch nichts.


bayern2000 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 23:56

Der Mehrwert ist ganz einfach, wir wollten uns die Hose nicht verschmutzen.

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