Ich 15 er 29. Wann darf ich Sex mit ihm haben?

7 Antworten

Machs doch einfach. Wer weiß es denn? Willste etwa jeden erzählen das ihr gepimpert habt?


gefuelszerfzt 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 21:58

Er arbeitet quasi in seinem Haus. Und da er selbstständig ist sind seine "Mitarbeiter" natürlich auch des öfteren da.

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Hey, du darfst sofort mit ihm Sex haben, ab 14 ist das gesetzlich legal, außer er wäre dein Lehrer, Trainer, Ausbilder, oder in einem ähnliches Verhältnis, dann dürftet ihr nicht. Viel Spaß dabei ;)


ChildofGodJH  29.12.2017, 23:46

Falsch....

bis 13 Jahre = keinen Sex mit Leuten ab 14 Jahren.

14-15 Jahre = kein Sex mit Leuten ab 22 Jahren.

ab 16 Jahre = keine Altersbeschränkung

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MaraMiez  29.12.2017, 23:53
@ChildofGodJH

"14-15 Jahre = kein Sex mit Leuten ab 22 Jahren."


Aber auch nur, wenn dabei die eventuell noch fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Das Alter alleine reicht nicht. Und dann wäre es 21 und nicht 22.

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ChildofGodJH  30.12.2017, 00:00
@MaraMiez

ab 14? Und was sagst du zu diesem Artikel? Vor allem ab Artikel (3):

Strafgesetzbuch (StGB) § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

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ChildofGodJH  30.12.2017, 00:02
@MaraMiez

im § 182 des StGB's im Artikel (3) steht nichts von einer evtl fehlenden Fähigkeit. Und es steht ÜBER 21 Jahre. Also ab 22 Jahre ist es strafbar mit einer Person unter 16 Jahren zu schlafen.
PS.: Selbst der Versuch ist strafbar...

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MaraMiez  31.12.2017, 00:55
@ChildofGodJH

Ist das dein Ernst, du hast das gerade gepostet und nicht richtig gelesen? Ist dir das nicht ein bisschen peinlich?

Unter Absatz 3 steht:

"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich habs dir mal dick markiert, wo das mit der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung steht.


Und "über 21 Jahre" schließt die 21 mit ein. Dabei geht es um abgeschlossene Lebensjahre. Jemand der 21 ist, hat 21 abgeschlossene Lebensjahre. "Über 18" schließt ja auch 18-jährige mit ein...


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MaraMiez  31.12.2017, 01:00
@MaraMiez

Das Alter alleine reicht nicht für eine Verurteilung. Dazu gibt es genügend Urteile in denen z.B. Die Eltern einer 14-jährigen ihren 40-jähriugen Freund wegen genau dem angezeigt haben und er freigesprochen wurde, nachdem ein psychologisches Gutachten bestätigte, dass das Mädel über ausreichend Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt. Ab da konnten die Eltern nichts mehr machen, da sie auch nicht dem Umgang mit dem Mann verbieten konnten, da keine Kindswohlgefährdung festgestellt werden konnte.

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Solang er dich dafür nicht bezahlt, kein Schutzbeauftragter für dich ist und du das von dir aus willst und nicht nur, weil er das so möchte, dann darfst du schon seit du 14 bist mit ihm Sex haben.

Deine Eltern (und nur die, sonst keiner) könnten ihn zwar Anzeigen, solang du noch nicht 16 bist ABER ein Gericht müsste mit einem psychologischen Gutachten dann erstmal beweisen, dass du das von dir aus gar nicht willst. Das ist nahezu nicht möglich, wenn du sagst, dass du das möchtest und es tatsächlich auch so ist.


Hydr0x  29.12.2017, 22:01

ab 14 darf man mit überhaupt sex haben und nicht mit jemandem über 18 auch wenn ein 18 und eine 17 jährige haben

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MaraMiez  29.12.2017, 22:02
@Hydr0x

Zeig mal bitte das Gesetz, wo das steht, dass man als Unter 18 nicht mit jemandem über 18 Sex haben darf! Ich bin gespannt.

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MaraMiez  29.12.2017, 22:19
@Hydr0x

Oh, vergessen...es gibt noch §174 StGB. Da wird geregelt, was bei Schutzbefohlenen passiert.

In keinem Fall reicht das alter alleine, um es strafbar zu machen, es sei denn der Jüngere ist unter 14.

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MaraMiez  29.12.2017, 22:14
@Hydr0x

Ich will den Gesetzestext, in dem das steht!

Es gibt einen §182 StGB:

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.


Aber eben nur unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld.


Und in dem von dir verlinkten Artikel steht auch nicht, dass U18 und Ü18 grundsätzlich nicht dürften. Auch da wird die Ausnutzung der Zwangslage und Sex gegen geld bezont, dass das nicht erlaubt ist.

Man sollte schon richtig lesen und verstehen können, bevor man aus dem Gelesenen falsche Informationen zieht, die da nicht mal drinnen stehen.

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ChildofGodJH  29.12.2017, 23:46

FALSCH! Wieso kennen sich die Leute nicht mit den deutschen Gesetzen aus und posten dann irgendetwas, was sie denken oder vermuten?

Laut deutschem Gesetz gilt:

bis 13 Jahre = keinen Sex mit Leuten ab 14 Jahren.

14-15 Jahre = kein Sex mit Leuten ab 22 Jahren.

ab 16 Jahre = keine Altersbeschränkung.

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Dann tut es einfach und lasst euch nicht erwischen. Wo kein Kläger, da keine Klage.

Hallo! Schon wenn Du 14 bist mache er sich nicht strafbar. Ausnahmen wie Abhängigkeit - Beispiel Lehrer - mal außen vor

Ich hoffe nur in Deinem Interesse das der Unterschied in der Reife zu groß ist.

Ich wünsche Dir alles Gute und jetzt schon einen guten Rutsch.


gefuelszerfzt 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 22:03

Ich bin eigentlich sehr reif für mein Alter. Er hingegen ist für sein Alter eher "unreif". Also er ist nicht unreif aber.. er will noch keine Kinder und Familie und alles. So ists glaub ich etwas besser ausgedrückt. Dankeschön dir auch:)

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ChildofGodJH  29.12.2017, 23:45
@gefuelszerfzt

"Ich bin eigentlich sehr reif für mein Alter" Ich glaube, das sagt und denkt jeder in deinem Alter ;) heißt aber nicht, dass es so ist. Schwierige Situation, kann aber klappen. Werdet ihr aber vermutlich erst mit der Zeit wissen. Denn laut Entwicklungspsychologie ist man psychisch erst mit ca. 25 fertig entwickelt. Körperlich ist es schon ein wenig früher. Deshalb ist er, auch wenn er in einigen Themen eher unreif ist bzw du in ein paar Themen vielleicht ein wenig reif, trotzdem in einer ganz anderen Entwicklungsphase als du. Aber wie gesagt: In ein paar wenigen Fällen kann es klappen.

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gefuelszerfzt 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 00:38
@ChildofGodJH

Das mit dem reif sagen aber auch mehrere, deshalb denk ich das.. und vor allem wenn ich mir gleichaltrige angucke.. oder sogar ältere angucke.. merk ich es ganz gut das ich etwas weiter bin..

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ChildofGodJH  01.01.2018, 23:27
@gefuelszerfzt

mmmmh ist wirklich schwierig. Zu Mal, wenn andere da smeinen, sie sich meist nur auf ein paar wenige reife Punkte beziehen. Klar, kannst du zum Beispiel reif sein in dem Punkt keine Drogen zu nehmen, aber in einem anderen Bereich bist du noch sehr unreif, wie zum Beispiel eine eigene Wohnung und Haushalt schmeißen, ein Kind zu haben, zu betreuen, zu pflegen, ... deshalb ist "ich bin reif für mein Alter" immer nur etwas punktuelles und keine Verallgemeinerung. Hinzu kommt, dass du, sagen wir mal, auf einer Reifeskala von 0 (unreif) bis 10(reif) vielleicht bei der 4 bist und deine Mitschüler auf 2. Ja, dann wirkst du echt reifer als deine Mitschüler, aber bist immer noch weit vom eigentlichem Reifsein entfernt, denn da sbist du erst bei 10. Wie du evtl sehen kannst: Du bist vielleicht in ein paar Punkten reif, aber höchstwahrscheinlich noch nicht wirklich reif als Person bzw in vielen anderen Punkten.

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ChildofGodJH  29.12.2017, 23:42

ähm, da kennst du die Gesetze aber nicht richtig:

bis 13 Jahre = keinen Sex mit Leuten ab 14 Jahren.

14-15 Jahre = kein Sex mit Leuten ab 22 Jahren.

ab 16 Jahre = keine Altersbeschränkung.

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kami1a, UserMod Light  29.12.2017, 23:55
@ChildofGodJH

Gab in Deutschland vor einiger Zeit einen Fall da hat sich eine 14 - jährige - freiwillig!! - bei einem Mann über 50 versteckt, mit Sex. Er konnte nicht bestraft werden weil der Sex einvernehmlich war und sie schon 14.

Meine beiden besten Freunde sind Anwälte genau diese Thema habe ich da abgestimmt.

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ChildofGodJH  30.12.2017, 00:05
@kami1a, UserMod Light

und was sagen sie dann zum § 182 des StGB's, Absatz (3)?

Strafgesetzbuch (StGB) § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

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