Hat er mich vergewaltigt?


30.07.2023, 01:37

Ich hätte nie vor ihn anzuzeigen oder so es ist lediglich eine Frage die ich mir mal gestellt habe!!!

Lasagnem0nster  30.07.2023, 01:00

In Welchem Land seid ihr?

Idaweiss 
Beitragsersteller
 30.07.2023, 01:28

Deutschland

OmuCorsu  30.07.2023, 01:22

Was meinst du denn, fühlt es sich für dich heute wie eine Vergewaltigung an oder bist du noch immer glücklich mit deiner Entscheidung diesen Sex so gewollt zu haben?

Idaweiss 
Beitragsersteller
 30.07.2023, 01:29

Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung ich befinde mich gerade in so einen Zwiespalt

6 Antworten

Wenn du dich in einem Zwiespalt befindest empfehle ich dir sehr hier kein großes Faß daraus zu machen, wenn ich dich richtig verstehe dann hast du dem zugestimmt zum Zeitpunkt als es geschah und das ist der Punkt, welcher vor Gesetz gilt.

Mache deinen Zwiespalt allein mit dir selbst aus und bevor du ihn nicht gelöst hast gehe keine neue Sexkontakte ein, egal wie alt oder jung er nun sein mag.

Hallo Idaweiss👋

Doch, mit deinen 15 Jahren bist du in der Lage, über deine sexuelle Selbstbestimmtheit Auskunft zu geben, das gilt ab dem 14 ten Lebensjahr.

Es ist nur illegal, wenn er deine Unfähigkeit ausgenutzt haben sollte, du also nicht in der Lage gewesen wärst zu verstehen und zu artikulieren, ob du das willst oder nicht, ebenso wenn es eine Person ist, welche ihre Macht oder Position missbraucht, also Lehrer, etc. Des Weiteren, wenn Geld oder Gegenleistungen im Spiel waren, also wieder das Beispiel eines Lehrers, Sex gegen gute Noten oder Sex gegen Geld oder andere Wertgüter.

Könnten deine Eltern tatsächlich so anfechten und gegen ihn vorgehen.

So lange er keine finanziellen Nutzen aus dir oder du von ihm erhalten hast und du es auch wolltest sehe ich da keinen missbrauch. In meiner Klasse hatten viele nen Vaterkomplex und wollte nur Beziehungen mit Männern ab 30, gleichaltrige fanden sie nervig und eklig. Manche waren sogar jünger als du.


Libertinaerer  30.07.2023, 15:34
Könnten deine Eltern tatsächlich so anfechten und gegen ihn vorgehen.

Ist praktisch sinnlos.

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Ich glaube nicht, dass man dieses als Vergewaltigung betiteln darf.

Aber sein Handeln halte ich für extrem fragwürdig und nicht normal. Er hat dich in meinem Augen ausgenutzt und ist in dem Sinne eine Art von Missbrauch.

Aber du wirst das denke ich, nicht zur Anzeige bringen können, falls du das vor hättest, da alles einvernehmlich war, auch wenn deine Entscheidungsfähigkeit in Frage gestellt werden sollte, sowie sein Handeln auch.

Hst er nicht, weil er dein Einverständnis hatte und du ab 14 sexuell mündig bist 🙂

Lg