Habe ich noch mein wudu wenn ich meinen kleinen Bruder (4) nackt gesehen habe?

2 Antworten

As-salamu alaykum.

Ja, das bricht dein Wud‘hu nicht. Es gibt klare Regel, die das Wud‘hu brechen.

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Dinge, welche die Gebetswaschung (Wud‘hu oder Rituelle Einheit) brechen:

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Assalamu aleykum,

Ja, inshallah. Das bricht dein Wudhu nicht.