Grundlos Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, was nun?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst einen Nachweis vom Gerichtsvollzieher, dass das Geld fristgerecht eingegangen ist, den übergibts du dann der Schufa - noch besser ist es, bei dem Laden anzurufen, den Sachverhalt schilderst und anfragst, was du benötigst um die negative Schufasache aus der Welt zu räumen....


RT2020 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 08:48

Danke für die Antwort :)

Es handelt sich hierbei um einen Kleinbetrag, + die Sache lief ja nicht ganz sauber ab. Denkst du er wird sofort gelöscht oder erst nach 3 Jahren?

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