Grundlos Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, was nun?
Hallo, ich habe mir eine Schufaselbsteinkunft eingeholt und musste leider Gestellen, dass ein Eintrag -> ( Verweigerung Vermögensauskunft ) drin steht.
Nun ich habe mal ein Schreiben vom GV erhalten in dem steht, dass ich den Betrag von 250€ bis zum 24.11.19 zahlen muss, da es sonst zu einem Termin zur Vermögenseinkunft kommt. Das Schreiben erhielt ich am 02.11.209 ich habe das Geld natürlich direkt am 04.11.19 an den GV überwiesen!!
Wie kann es sein das ich jetzt im Schuldnerverzeichnis stehe obwohl ich alles richtig gemacht habe? Es handelt sich hierbei doch um einen Fehler des GV! Wie gehe ich am besten vor?
Liebe Grüße
D.
1 Antwort
Du brauchst einen Nachweis vom Gerichtsvollzieher, dass das Geld fristgerecht eingegangen ist, den übergibts du dann der Schufa - noch besser ist es, bei dem Laden anzurufen, den Sachverhalt schilderst und anfragst, was du benötigst um die negative Schufasache aus der Welt zu räumen....
Danke für die Antwort :)
Es handelt sich hierbei um einen Kleinbetrag, + die Sache lief ja nicht ganz sauber ab. Denkst du er wird sofort gelöscht oder erst nach 3 Jahren?