Nein. Es kann nicht zur vaginalen Penetration kommen und ausschließlich die steht unter Strafe. 

Eigentlich könnten selbst Bruder und Schwester oralen und analen Verkehr haben ohne belangt zu werden.

Also nochmals, wenn ihr, du und deine Schwester, euch liebt, gibt es keine gesetzliche Handhabe gegen euch. 

Seid nett aufeinander.